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10. Juli 2017 1 10 /07 /Juli /2017 16:09

Frau
Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel
(persönlich)
Bundeskanzleramt
Willy-Brandt-Straße 1
10557 Berlin

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin!

Diesem Brief liegt an:
1.) Eine Initiativschrift an die Bundesregierung
2.) Eine Petition an den Bandestag
3.) Eine Strategieschrift.
4.) Ein Flyer über das Buch, Inwiefern rechtfertigt der Krieg noch das Töten?

Sie werden gebeten, das Initiativpapier der Bundesregierung zur Entscheidung über den in ihm enthaltenen Vorschlag vorzulegen. Natürlich ist damit auch die Bitte verbunden, dass Sie auf eine positive Entscheidung hinwirken.
Gestatten Sie  mir bitte, dass ich Ihnen persönlich gegenüber mit diesem Anschreiben die  anliegende Initiative  noch weiter begründe:

                                                   I.

Ihre bisherige Politik in diesem Amt hat weitgehend Akzeptanz gefunden. Mit Ihrer Wahl wird man aber die Erwartung verbinden, dass Sie auf die politischen globalen Veränderungen, die sich vor allem durch die Wahl von Donald Trump zum Präsidenten der U.S.A. und sein bisheriges Wirken ankündigten, politisch reagieren. Befürchtungen , dass Sie Politik nach dem Motto, weiter so, hat niemand mehr, denn Europa und insbesondere Deutschland sind durch den Rückzug der U.S.A. aus ihrer Position als Führungsmacht in der Transatlantik-Allianz gezwungen, das so entstandene politische Vakuum auszufüllen.

Nach den Erfahrungen des NATO- und G7-Gipfel im Mai und dem spektakulären Austritt der U.S.A. aus dem Pariser Klimaabkommen haben Sie bereits selbst angekündigt, dass man sich nicht mehr mit einem Einsatz der U.S.A. zur Lösung der Weltprobleme verlassen kann, sondern dass alle Staaten Unabhängigkeit von den U.S.A. ihren Beitrag zur Lösung der Weltprobleme leisten müssen.   Einen solchen spektakulären Beitrag würde Deutschland leisten, wenn Sie die Initiative, wie Sie in der anliegenden Initiativschrift gefordert wird, ergreifen. Sie kämen damit auch der Aufforderung des vorhergehenden Präsidenten Joachim Gauck nach, der fordert, Deutschland müsse mehr internationale Verantwortung übernehmen. Die Übernahme solcher Verantwortung wird nach den oben genannten Gipfeln eigentlich von allen Politikern gefordert.  Der jetzt ins Amt berufene Präsident Franz-Walter Steinmeier fordert, den dafür erforderlichen Mut aufzubringen. Es gib fasst keinen Politiker, der nicht zurecht befürchtet, dass nach dem 20. 1. 2017 (Übergabe des Präsidentenamtes an Donald Trump) die Verteidigung westlicher Werte im solidarischen Kampf der europäischen Staaten gegen den Terror, die Verelendung der Völker, den Zerfall der Staaten und für die Wahrung der Schöpfung und für Sicherheitspolitik über die Nato nicht mehr stattfinden wird.
Nachdem U.S.-Präsident Donald Trump für die U.S.A. das Pariser Klimaabkommen aufgekündigt hatte, sollen Sie sich wie folgt geäußert haben: Allen, denen die Zukunft unseres Planeten wichtig ist, sage ich:  „Lassen Sie uns gemeinsam den Weg weitergehen, damit wir erfolgreich sind für unsere Mutter Erde.  Es geht hier darum, die Welt zu retten – weil da einer ist, der diese Welt kaputt machen will.“   Man nimmt auch sonst positiv zur Kenntnis, dass Sie als Bundeskanzlerin bisher politisch an einer zentralen Stelle der Weltläufe so gewirkt haben, dass man Ihnen bereits den Titel einer Weltstaatsfrau zuerkennt.  Meine Hoffnung, dass Sie der Initiative folgen, ist daher nicht gering. 
                                                    
                                                              II.

Ihre  Außenpolitik bei der Verfolgung humanitäre Ziele, das gilt insbesondere Ihren Einsatz für die Flüchtlinge, wurde  bereits von dem neu gewählten Präsidenten der U.S.A heftig kritisiert, wobei er Beschimpfungen Ihrer Person nicht ausließ. Donald Trump hat vor allem die Wahl zum Präsidenten gewonnen, weil seine Wähler zu der an sich richtigen Erkenntnis kamen, so wie bisher könne Politik nicht weiter stattfinden. Die bisherige, mit globaler Ausrichtung betriebene Politik hatte für den überwiegenden Teil der amerikanischen Bevölkerung keine erkennbare positive Wirkung, sondern führte nur zu den  Befürchtungen vor Überfremdung, Verminderung der Sozialleistungen, Verlust der Arbeitsplätze und Vergrößerung der   Spaltung zwischen Reich und Arm. Die zuletzt zur Verteidigung westlicher Werte geführten Kriege in Korea, Vietnam, Afghanistan,  Irak und Libyen waren erfolglos und hatten für die betroffenen Länder verheerende Auswirkungen. Nicht nur in den U.S.A. sondern auch in Europa haben die rechts gerichteten auf  den Nationalismus sich berufende Parteien und Gruppierungen wachsenden Zulauf. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass die bisher global ausgerichtete Politik keinen deutlich erkennbaren Erfolg hatte. Das kann nun dazu führen, dass

1.) man sich  auf eine streng national ausgerichtete Politik zurückzieht (so Donald Trump)

                   oder

     2.)  die Weltordnung so gestaltet, dass eine global ausgerichtete Politik erfolgreich
           betrieben werden kann.

Unter Kap. II der Initiativschrift ist ausgeführt, dass nur eine global ausgerichtete Politik, die auf die Menschheit und Natur zukommende bedrohliche Entwicklung verhindern und die Weltprobleme einer Lösung zuführen kann.
Sowohl der globale Umweltschutz (Klimakatstrophe) auch die Beendigung des Bürgerkrieges in Syrienkrieg, sowie die Flüchtlingskrise sind ohne internationale betrieben Politik nicht vorstellbar. Dennoch hat der neu gewählte  Präsidenten Donald Trump  für sein Land aus dem Zustand der Weltmachtordnung die erste Konsequenz gezogen. d.h. nur eine  unmittelbar der Bevölkerung der U.S.A. begünstigende Politik hält er für möglich und sinnvoll. Um also eine globale für die Natur und der Menschheit förderlich Politik treiben zu können, muss man  erst den Staaten die Voraussetzung dafür schaffen, um eine solche Politik gegenüber der Bevölkerung vertretbar begründen zu können. Wenn das nicht geschieht, bleiben alle Staaten  gezwungen, nach dem Motto, rette sich wer kann, eine auf das ausschließliche Eigeninteresse ausgerichtete Politik, notfalls mit offener oder versteckte Gewalt, zu führen. In der noch bestehenden Machtordnung ist zur Durchsetzung politischer Interesse  die wirtschaftliche, aber wesentlich die militärische Potenz eines Staates entscheidend.

Ein Staat, der in dieser Machtordnung oder besser in diesem bereits eingetretenem Machtchaos behauptet, Politik zum Wohle der Menschheit zu betreiben, also nicht zur Vergrößerung seiner Macht und seines Einflusses, wird  nicht ernst genommen werden, selbst, wenn dies die Motive seiner Politik tatsächlich sein sollten. Er wird der Täuschung bezichtigt.  Wenn dagegen der U.S.-Präsident, Donald Trump, ankündigt, nur noch zum Wohle der U.S.A. politisch agieren zu wollen, so wird er ernst genommen, weil diese Politik der bestehenden Machtordnung entspricht. Es ist sogar zu befürchten, dass nach dieser Erkenntnis, alle Staaten, insbesondere die europäischen, sich auf eine Politik im streng eigenen Interesse zurückziehen. Man muss auch Donald Trump verstehen, dass unter seiner Führung die U.S.A. nicht weiter bereit sind, den Weltpolizisten zu spielen, denn Polizisten verteidigen nur  Ordnungen und kein Chaos. Eine  Weltordnung, die diese Qualifikation verdient, existiert aber nicht, so dass die Verteidigung einer angeblichen Weltordnung nur die Vergrößerung des Weltchaos sein  führen kann. 

                                               III.

Damit eine wirksame globale und auch unbedingt notwendige Politik zur Lösung der Weltprobleme von den Staaten  betreiben werden kann, bedarf es also zweierlei Voraussetzungen.
1.) Es müssen noch ausreichend Staate vorhanden sein, die globale Politik betreiben können,
2.) Es muss den Staaten eine rechtliche Basis, also eine Weltrechtsordnung  zur Verfügung stehen,  auf Grund der die Staaten  ihre berechtigten und überwiegenden Interessen ordnungsgemäß, d.h., gewaltlos, verfolgen und durchsetzen können.

Das erste Ziel besteht in der Stärkung der nationalen Staatlichkeit; allerdings auch in der Stärkung der eigenen Wirtschaft  gegenüber der globalen.
Dass dieses Ziel  auch dem der rechts-  oder populistisch ausgerichteten Parteien und auch dem, das sich der neu gewählte Präsident gesetzt hat, entspricht, sollte nicht weiter stören.
Wichtig und neu ist die Voraussetzung zu 2.) Sie beruht auf der Erkenntnis, dass globale Politik in einer Machtordnung, in der es nur um den Bestandserhalt und der Erweiterung der eigenen Macht in Konkurrenz der Staaten zueinander in bestender permanenter  Konfrontation geht, globale Politik nicht wirksam betrieben werden kann. Daraus folgt zwingend, dass die politischen Verhältnisse so geändert werden müssen, dass die  Weltprobleme lösbar sind.
 Die vom amerikanischen Präsidenten  in Aussicht gestellte Politik, America first, ist ein Bekenntnis zur bestehenden  Machtordnung, die aber bei Nichtlösung der drei Weltprobleme dem Untergang anheimfällt und damit auch die Existenz der U.S.A, bedroht. Mit diesem Bekenntnis. (America first) und auch aus dem Ausscheiden der U,.S.A aus dem Klimaabkommen, haben die U.S.A. ihre Führungsposition in der globalen Politik zur Lösung  der Weltproblem deutlich aufgegeben und damit diese Position frei gemacht, so dass sie von der EU oder von Deutschland besetzt werden kann.  Dies ist für Sie, Deutschland und die EU eine Riesenchance, für die man dem amerikanischen Präsidenten eigentlich dankbar sein müsste. Der Staat, der die frei gewordene Position ergreift, muss nicht in der Machtrangfolge der Staaten an erster Stelle stehen. Es reicht wenn er zu den führenden und durch  seine bisherigen Politik zu den allgemein anerkannten und deshalb zu respektierenden gehört. Ein solcher Staat ist Deutschland (auch dank Ihrer bisherigen Politik). 

Nehmen Sie bitte für Deutschland diese Chance war! Zeigen Sie den Mitgliedstaaten der EU, dass ihre   Geschlossenheit im Kampf zur Lösung der Weltprobleme  auch ohne aktive Unterstützung der U.S.A. aufrecht zu erhalten ist. Versuchen Sie trotzdem  auch sie für die Initiative zu gewinnen.
Sind die Voraussetzungen für das Betreiben einer globalen Politik geschaffen, so gewinnt der Staat an Macht und Einfluss, dem es gelingt, wirksamen zur Lösung der Weltprobleme beizutragen.
Wird den  Staaten, die Möglichkeit globale Politik gewaltlos betreiben zu können nicht geboten, so bleibt es bei der Politik ausschließlich im eigenen Interesse,  das transatlantische Bündnis zerbricht und die Krise der EU  dauert an. Sie wird dagegen zu einer neuen Geschlossenheit der europäischen Staaten und damit zur Stärkung der EU führen, wenn diese Staaten die Führungsrollen bei der Wahrnehmung der Verantwortung für den globalen Frieden, für die Schöpfungswahrung und die Gerechtigkeitsfindung übernehmen . Das bietet sich für die europäischen Staaten schon deshalb an, weil diese den augenblicklichen Krisen in Nah-Ost, Syrien, Afrika, Jemen und Ukraine unmittelbarer, allein durch die räumliche Nähe, ausgesetzt sind. So gesehen ist in der Wahl von Donald Tramp auch eine Chance für den Bestand der EU zu sehen. 
Unter III in der Initiativschrift finden Sie Ausführungen, warum ich Deutschland für diese Initiative berufen und qualifiziert halte.

                                                           IV.                                                                                        

Solange Donald Trump Präsident der U.S.A. ist, ist es so gut wie ausgeschlossen, dass eine Initiative zur Findung einer rechtlichen Basis, die die Lösung der Weltprobleme ermöglicht,  von den U.S.A. ausgeht. Wenn nun Deutschland die Initiative ergreift, hat das folgende positive Auswirkungen:
1.) Es wird eine spektakulärer außenpolitische Aktion vorgenommen, die sachlich nicht zu kritisieren ist. und die von den Staaten keinerlei Einschränkungen abverlangt, sondern nur freiwillige Mitwirkung.
2.) Durch die Initiative zeigt Deutschland, dass das Land es für die genannten Ziele (Friedens-, Schöpfungswahrung und Gerechtigkeitsfindung Verantwortung übernimmt.
3.) Deutschland setzt sich ein, für den Erhalt und Bestandsschutz aller Staaten als Völkerrechtssubjekte, damit die Herrschaft der Menschen geordnet, gewaltlos zugunsten aller Lebewesen von Bestand ist.
4.) Es ist nicht zu erwarten, dass sich Staaten gegen die Kommissionsbildung als erster Schritt zur Findung einer Weltrechtsordnung widersetzen. Jeder Staat sieht in der Kommission eine Möglichkeit, bei der Gestaltung der Weltordnung mitzuwirken.
Durch die im Konzept des Instituts vorgesehene politische Verfahrensordnung erhalten die Staaten die Stellung von selbständigen Weltbehörden, die an der Gestaltung des Völkerrechts und damit an der Lösung der genannten Weltprobleme beteiligt sind und deren Mitwirkung gefordert und gewünscht ist. Ferner sind sie durch diese Verfahrensordnung zusammen mit dem Aggressionsverhinderungsverfahren weiter abgesichert, als sie es mit einer Mitgliedschaft der NTO wären.
a.) Die U.S.A. unter Führung des neu gewählten Präsidenten Donald Trump wird sich einer von Ihnen verfolgten Initiative auch nicht entgegen stellen, weil er sonst befürchten muss, die U.S.A. könnten ihre Hegemonialstellung verlieren und in Isolation zu fallen. Die U.S.A. hatten allerdings immer Probleme, sich völkerrechtlichen Regelungen zu unterwerfen, selbst dann. wenn die Konzepte von ihnen selbst ausgingen (Völkerbund). Doch hier geht es zunächst nur um die Erstellung eines Konzeptes, das sie  später immer noch ablehnen können.
b.) Auch Russland wird sich der Initiative nicht entgegen stellen, sondern seine Mitwirkung anbieten. Dadurch wird Russland zeigen, dass das Land bereit ist, mit den westlichen Staaten zu kooperieren und, sich auch an der Gestaltung der Weltordnung zu beteiligen.
c.) Wenn es Deutschland gelingt, die EU für die Initiative zu gewinnen, wird dies zur
 Stärkung und Stabilisierung der EU beitragen, insbesondere dann, wenn es Ihnen gelingt, die Initiative an die EU weiter zu geben.
5.) Das erarbeitete Konzept verlangt für sein Wirksamkeit nicht, dass alle Staaten es
 akzeptieren. Es genügt, wenn es einige wichtige Staaten annehmen, so dass alle anderen Staaten schnell dieser Akzeptanz folgen werden.
                   
                                           V.

Ich muss Ihnen nicht schreiben, welche Auswirkung es das Ergreifen der Initiative auf Ihre persönliche politische Position haben wird. Ich tue es trotzdem:
1.) Sie zeigen sich als eine Politikerin, die in der Lage ist, Ideen und Konzepte aufzugreifen.
2.) Sie beweisen durch das Aufgreifen der Initiative, dass Sie Politik als Weltstaatsfrau betreiben.
3.) Ihre Wahl im Jahre 2017 bedeutet nicht, dass eine Politik nach dem Motto: „weiter so“ betrieben wird.
4.) Sie geben der Menschheit Hoffnung, dass der langsame Prozess, Zerfall der Staaten,
Verlust jeder innenpolitischer und letztlich außenpolitischer Sicherheit gestoppt wird,
5.) Die Stärkung der Staaten als Völkerrechtssubjekte wird den konkurrierenden, national-populistisch orientierten Parteien ihre Zielsetzung nehmen, so dass sie ihre Wählerschaft verlieren.
6.) Die Gründung der Kommission  bietet eine neue Gesprächsbasis, die es ermöglicht, leichter über die Beendigung der Krisen (Nah-Ost, Syrien, Ukraine, Flüchtlingsströme, Terrorbekämpfung) zu sprechen.
7.) Selbst wenn die Initiative letztlich scheitern würde, wird man Ihren Einsatz für dieselbe so hoch einschätzen, dass Ihre Wiederwahl als Bundeskanzlerin so gut wie sicher sein wird.   Auch der CDU würde sicherlich der Einsatz für die Initiative nützlich sein, denn die genannten Endziele sind letztlich christliche. Sie können sogar mit der Unterstützung aller im Bundestag vertretenen Parteien rechnen, denn welche Partei hat schon die Verelendung der Völker, die permanente Gewalt und den Krieg und den die Schädigung der Biosphäre Erde  in ihrem Parteiprogramm. Mit einer wirksamen Opposition müsste die Partei nur rechnen, wenn sie sich der Initiative entgegen stellt.
8.) Präsident Donald Trump wird sich nicht der Initiative entgegenstellen, denn er hat durch die Beleidigung Ihrer Person politisches Porzellan zerschlagen, das er wieder zusammensetzen muss.

                                                         VI.

Dennoch will ich Ihnen nicht verschweigen, dass die Verfolgung der Initiative kein leichtes politisches Agieren ist.
1.) Es überwiegt die politische Überzeugung, dass kein Konzept die negative Entwicklung in der menschlichen Gesellschaft und der Natur aufzuhalten in der Lage sei. Jedes Konzept sei illusionäre Utopie.

Sie müssen diesem Argument entgegen setzen, dass es zunächst nicht um die Verwirklichung eines Konzeptes, sondern um die Findung eines solchen geht. Es hätte zwar ein Institut ein solches bereits entwickelt, doch wird dieses  im Rahmen des Findungsprozesses überprüft. Auf jeden Fall  sucht man weiter. Verzweifeln darf man erst, wenn man sich wirklich vergeblich bemüht hat. Jede Erfindung oder Konstruktion wurde von der Fachwelt zunächst als nicht verwirklichungsbares Konzept kritisiert. Mit der Bildung der UNO-Charta ist schon viel erreicht. Sie bedarf nur einer Ergänzung, ohne dass sie verändert werden muss.
2.) Jede Unterwerfung unter eine Rechtsordnung bedeute eine Einschränkung der Souveränität des Staates.

Hier müssen Sie darauf hinweise, dass den Staaten durch die politische Verfahrensordnung ein Instrument zur Durchsetzung ihrer Interessen bekommen, das sie durch den Verlust einer erfolgversprechenden und berechtigten Kriegsführung nicht mehr haben, so dass sie letztlich in ihrer Souveränität gestärkt werden. Durch das Aggressionsverhinderungsverfahren werden Staaten eine größere Sicherheit vor außenpolitischen Angriffen erfahren, als es die NATO-Staaten unter Art. 5 des Nordatlantikvertrages erhalten haben. Jeder Staat bekommt mit den beiden Verfahren die Position einer selbständigen Weltbehörde. Da jeder Staat, der die Verfahren akzeptiert ist, berechtigt und auch in der Lage ist, an der Gestaltung der Weltordnung mitzuwirken.
3.) Donald Trump hat mit seiner These, America first,  bei seiner Wahl  großen Erfolg gehabt. Sie würden diesen Erfolg auch mit der These, Germany first sicherlich ebenso verbuchen. Es besteht die Gefahr, dass Ihr Einsatz zur Lösung der Weltprobleme nur von einem kleinen Teil der Bevölkerung honoriert wird.

Wenn Sie die Initiative ergreifen, müssen Sie die Bevölkerung davon überzeugen, dass in einer globalen Welt eine Politik, die sich auf eine solche innerhalb der eigenen Grenzen beschränkt, im 21. Jahrhundert nicht mehr erfolgversprechend sein kann. Die Staaten sind zu einer konstruktiven Politik zum Wohle der Menschheit und der Natur verpflichtet, Jede andere Politik würde nicht nur zum Untergang der Menschheit, sondern auch zur Vernichtung der Biosphäre der Erde führen, d.h. jeder Staat ist in seiner Existenz bedroht. Die Wandlung der gewaltsamen Weltmachtordnung in eine Weltrechtsordnung sichert die Existenz eines jeden Staates, Das muss dabei klar und deutlich zum Ausdruck gebracht werden.
Wenn jeder Staat berechtigt ist, über seine Grenzen hinaus globale Politik zu betreiben, dann ist es zwangsläufig geboten, dass eine für alle Staaten gültige Rechtsgrundlage geschaffen wird, damit widerstreitende Interessen gewaltlos ausgetragen werden können. Irgend ein Staat mit dieser Erkenntnis muss die Initiative ergreifen. Sie haben das Pech aber auch die Chance, dadurch erhalten, dass Sie mit der Initiativschrift dazu aufgefordert sind. Eher berufen wären  sicherlich die U.S.A. Der amtierende  amerikanische Präsident für die U.S.A. Donald Trump hat aber  klar und eindeutig erklärt hat,  keine Führung und Verantwortung zur Lösung der Weltprobleme weiterhin zu übernehmen.
                                   

                                                      VII.

Die Initiative kann von Ihnen auf unterschiedliche Art und Weise aufgegriffen  werden. In Zeiten, in denen  die Staaten in populistischer Art und Weise kund tun, dass man in erster Linie, zum Wohle der eigenen Bevölkerung Politik treiben will, muss bei Übernahme der Initiative, klar zum Ausdruck gebracht werden, inwiefern die ungelösten Weltprobleme jetzt schon konkret die weitere Existenz jeden Staaten und die Umwelt bedrohen, und dass nur eine gemeinsame Anstrengung aller Staaten die Weltkriese abwenden können. Es müssen die existierenden konkreten Krisen, wie die Umweltkrise (Klimawandel)  , die Nah-Ost-, die Ukrainekrise, der Bürgerkrieg in Syrien und Irak, der Zerfall der afrikanischen Staaten und die Verelendung ihrer Bevölkerungen und ihr Untergang in diffuser Gewalt, die Umweltproblem in Afrika, die Flüchtlingsströme nach Europa, der Konflikt zwischen den U.S.A. und dem Iran und Nordkorea wegen der atomaren Aufrüstung, als Anzeichen einer Veränderung einer Weltordnung in ein Weltchaos gekennzeichnet werden, in dem kein Staat, kein Volk, kein Lebewesen ohne existentielle Bedrohung bleibt.  Es muss klar bei Übernahme der Initiative zum Ausdruck gebracht werden, dass wenn jetzt nicht der erste Schritt zur Lösung dieser Weltkrise unternommen wird, ein späterer Versuch nicht mehr möglich ist und auf jeden Fall keine Aussicht auf Erfolg haben wird. Es werden keine Staaten mehr in der Lage sein, sich für eine  Initiative der gegebenen Art einzusetzen. Es muss klar gesagt sein, dass jeder Staat nicht nur verpflichtet ist, für seine eigene Bevölkerung die Umwelt in einen lebenstragen Zustand zu erhalten, sondern auch gegenüber allen anderen Lebewesen. Bei Übernahme der Initiative, also bei Bildung der Kammission, sollten möglichst viele Staaten zur Entsendungen von Wissenschaftlern aufgefordert werden, so dass die Akzeptenz des Ergebnisses der Arbeit dieser Kommission zu erwarten ist
                                            
                                                      VIII

Möglich halte ich  die Übernahme der Initiative, also die Bildung der Kommission in folgenden Formen:
1.) Die Bundesregierung baut das bestehende Institut personell und funktionell zu einer
Organisation aus, die in der Lage ist, die  Gründung und Unterhaltung der Kommission vorzunehmen. Sie gibt dies vor allem den U.S.A., Russland, China und Indien  und anderen Staaten bekannt, mit der Aufforderung Wissenschaftler zu nennen, die Mitglieder der Kommission sein könnten.
2.) Die Bundesregierung, gründet eine eigene Institution, mit der Aufgabe wie zu 1.)
3.) Die Bundesregierung betraut eine bestehende deutsche Institution, die bereits internationale agiert mit der Aufgabe und sagt dieser Institution in jeder Hinsicht volle finanzielle und außenpolitische Unterstützung zu. Gedacht von  hier aus an:
a.) Institute for International Law of Peace and Armed Conflict (IFHV)
Ruhr University Bochum (RUB), Bochumer Fenster, 4th floor
 Massenbergstraße 9 B, 44787 Bochum,  Germany
b.) Institut für Friedensarbeit und Gewaltfreie Konfliktaustragung (IFGK),
c.) Deutsche Friedensgesellschaft
d.) IFSH, Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik
an der Universität Hamburg,
e.) Institut für Politik und internationale Studien IPIS
f.) HSFK Hessische Stiftung für Frieden und Konfliktforschung
g.) Institut für ausländisches und öffentliches Recht und Völkerrecht der Max-Planck-Gesellschaft,
h.) Körber-Stiftung
4.) Für möglich halte ich es auch, dass die Bundesregierung den Auftrag zur Bildung der Kommission an eine Internationale Organisation weiter gibt und dann in Zusammenarbeit mit ihr die Kommission mit organisiert und betreut.
Gedacht ist an:
a.) Die EU
b.) Die UNO,
c.) OSZE
5.) Möglich ist auch, dass die Initiative zusammen mit Frankreich als gemeinsames Projekt aufgenommen wird. Es würde die freundschaftlichen Beziehungen beider Staaten bestärken und damit auch die Stellung des neugewählten Präsidenten Emmanuel Macron.
Wie gesagt, das sind nur Vorschläge. Wenn die Initiative an eine Organisation abgegeben wird, dann muss sichergestellt sein, dass Deutschland weiterhin engagiert bleibt, d.h.  Deutschland muss die Aufsicht behalten, damit bei Versagen und Versäumnisse der agierenden Organisation den Auftrag auch letztlich entzogen werden kann.
Wenn es Ihnen möglich ist, mir Gelegenheit zu geben, Ihnen und den zuständigen Kabinettsmitgliedern die Initiative und damit auch das vorliegende Konzept näher zu erörtern, wäre ich Ihnen sehr dankbar. Auch sonst bin ich jederzeit bereit, anstehende Frage zu dem Projekt zu beantworten.

                             Mit freundlichen Grüßen

                               Hinrich Bartels

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10. Juli 2017 1 10 /07 /Juli /2017 16:03

Initiative: Internationale Rechtsordnung,
                 gerichtet an die Bundesrepublik
                 Deutschland  

Der Regierung der Bundesrepublik Deutschland wird vorgeschlagen, eine Kommission zu bilden oder zu initiieren, welche die Aufgabe hat, eine internationale Rechtsordnung zu finden, auf Grund derer die Staaten in der Lage sind,
den Frieden und
die Schöpfung zu wahren
und die Gerechtigkeit zwischen den Völkern
zu finden.
Die Kommission sollte sich zusammensetzen aus international bekannten Wissenschaftlern (Historikern, Völkerrechtlern, Rechtsphilosophen, Staatsrechtlern, Philosophen, Soziologen und Politologen).Sie kann auf nationaler und internationaler Ebene wie die der EU oder der UNO institutionell angesiedelt sein. Als Arbeitsgrundlage können der Kommission die vom Verfasser (Institut für internationales Recht der Kunst-und-Recht-Stiftung) erstellten Entwürfe, die  nach einem Verfahrensstatut konzipiert worden sind, zur Verfügung gestellt werden.
Die Gründe für diesen Vorschlag  sind offenkundig: (Kap. I. – VI.)

 

 

 

 

                                                                I.
                                 (Weltmachtordnung > Weltchaos)

Die Menschheit mit ihr die gesamte Biosphäre droht, zugrunde zu gehen. Diese Gefahr geht von dem Menschen aus. Das geologische gegenwärtige Zeitalter wird daher Anthropozän genannt. Es herrscht der Mensch über sich und die Natur und letztlich über die Erde. Diese Herrschaft übt er ohne jede globale Ordnung aus. Der Mensch lebt in staatlich organisierten Gemeinschaften, diese  befinden sich nicht in einer Weltrechtsordnung, sondern in einer Weltmachtordnung. In ihr kann nur Frieden herrschen, wenn zwischen den Staaten ein Gleichgewicht der Kräfte, im Wesentlichen gemessen nach ihrem militärischen Potential, besteht. Dieser so mögliche Frieden ist äußerst labil, da die Potentiale der Staaten ständig wachsen und zerfallen, so dass dieses Gleichgewicht nur zufällig und kurzfristig bestehen kann. Diese Weltmachtordnung entspricht dem von  Thomas Hobbes bezeichneten Naturzustand, in dem die Menschen ohne rechtliche Einbindung vor Gründung von Staaten lebten. In diesem Zustand hat das Völkerrecht für die Staaten keine entscheidende Wirkung, weil es nicht vollstreckbar ist. Die Staaten stehen in feindlicher Konkurrenz gegeneinander. Die im Naturzustand natürlichen Interessen der Staaten auf Macht- oder Einflusserweiterung werden entweder durch erzwungenen Konsens oder mit dem in einer Weltmachtordnung natürlichen Mittel, den  Krieg, verfolgt. Wenn dieser nicht mehr als Interessenverfolgungsinstitut genutzt werden kann, dann sind die Staaten entweder in einen Status quo gebannt, d.h. sie können praktisch keine Außenpolitik mehr betreiben, oder aber sie nutzen ihre wirtschaftliche Potenz, um ihre außenpolitische Ziele zu erreichen . Die Wirtschaft lässt sich für die staatlichen Interessen aber nur so lange einspannen, solange noch eine staatliche Abhängigkeit besteht. 
Diese Machtordnung verdient die Qualifizierung als  Ordnung auch nur so lange sie zwischen souveränen und an sich stabilen Staaten besteht. Die Staaten haben aber weitgehend ihre Souveränität nach Innen und Außen verloren. Die Natur wird von den staatlich organisierten Völkern grenzüberschreitend ausgebeutet, sodass jeder Staat negativen Einfluss nicht nur auf den Nachbarstaat, sondern auf alle Staaten ausübt. Durch die globale digitale  Vernetzung und die global wirkende Wirtschaftsmacht bieten ihnen  ihre Grenzen keinen ausreichenden Schutz mehr, d.h. die Staaten haben weitegehend ihre Territorialität  verloren. Die Menschheit ist  nur noch in einem multiplen Chaos des Schreckens vereint. Zwischen Krieg und Frieden ist nicht mehr zu unterscheiden. „Die Welt ist aus den Fugen“, wie der ehemalige deutsche Außenminister Frank-Walter Steinmeier und jetzige Präsident der Bundesrepublik Deutschland  Shakespeare zitierend meinte.  Wie lange kann  der Mensch, der monopolistisch die Erde in jeder Hinsicht  willkürlich beherrscht, ein solches Chaos noch zulassen? Er müsste  es jetzt beenden, wenn es für einen Wandel  nicht schon zu spät ist. Bereits 1986 meinte der Philosoph Carl Friedrich von Weizsäcker, dass die Zeit dränge.
Jeweils nach den großen, alles vernichtenden Kriegsgeschehen haben sich die Staaten in Europa zusammengerauft, um derartige Katastrophen in der Zukunft zu verhindern. So vereinbarten die Staaten nach dem dreißigjährigen Krieg den Westfälischen Frieden (1648). Nach den napoleonischen Kriegen schlossen die vom Krieg betroffenen Staaten die Heilige Allianz (1815). Der Völkerbund wurde nach dem 1. Weltkrieg (1919) und die UNO nach dem 2. Weltkrieg (1949) beschlossen. Heute geht die Menschheit schleichend auf die alles vernichtende Katstrophe zu. Es gibt zwar spektakuläre Ereignisse, die diesen Gang anzeigen. wie Überschwemmungen, alles vernichtende Orkane, Austrocknungen und damit Verwüstung von großen Gebieten,, Untergang von Inseln, nicht endende Bürgerkriege, Hungersnöte, dauernde Flüchtlingsströme aus Gebieten, in denen ein erträgliches Leben nicht mehr möglich ist. Diese Zeichen der nahenden Endkatastrophe sind  aber offensichtlich nicht von der Deutlichkeit, dass die Staaten sich gezwungen sehen, sich, ihre Völker und die Natur über eine Weltrechtsordnung zu retten. Allein der Bürgerkrieg in Syrien mit seiner Ausweitung auf den Irak hat schon fast den Charakter eines (verdeckten) Weltkrieges. Involviert sind neben Syrien und dem Irak, im unterschiedlichen Maße, die Türkei, Russland, der Iran, Saudi-Arabien, die U.S.A., Frankreich und Deutschland. Es gibt zwar inzwischen über 500.000 Tote auch werden Städte schlimmer als im zweiten Weltkrieg zerbombt, doch ist das kein Krieg im völkerrechtlichen Sinne, weil keine direkte gewaltsame Konfrontation zwischen den genannten Staaten besteht, d.h., die Tötungen, Verletzungen und Zerstörungen sind grundsätzlich nicht mehr zu rechtfertigen. 
Wie bei Google am 17. 11. 2016 zu erfahren war, hat der berühmte englische Astrophysiker
Stephen Hawking den Untergang der Menschheit spätestens in 100 Jahren prophezeit. Wir, die Zeitgenossen, befinden sich in dem Untergangsprozess. Man kann zwar sagen, 100 Jahre sind eine lange Zeit, doch es ist eine Zeit der wachsenden Schrecken, des beschleunigten Sterbens, in immer kürzeren Zeitabständen sich ereignende Katastrohen. Wenn man daran denkt, dass der Atommüll weit über 100000 Jahre gelagert werden muss, um Ausstrahlungen zu verhindern, so ist das nur ein Teil der Sorge um den Bestand der Biosphäre zu bewahren.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Machtordnung sich durch den Zerfall der Staaten, die ungelösten Weltprobleme und damit die globalen ungebremsten Gefahren für die Biosphäre und der wachsenden individuellen Gewalt sich in einem Zerfallsprozess befindet, so dass die Staaten nicht mehr in der Lage sind, globale Politik zur Lösung der Weltprobleme zu betreiben. Die Staaten sind zwar dank ihrer militärischen Ausstattung noch in der Lage,  Kriege zu führen. Es handelt sich dann aber immer mehr um Selbstmordaktionen. Das bedeutet
1,) für die Friedenswahrung:
a.)  Die Kriegsverbote des Kellogg-Paktes von 1928 und des Art. 2 Ziff.4 UC hindern keinen. Kriegsausbruch. Jeder Staat kann einen Krieg beginnen. Er muss nur siegen, d.h. gehindert wird er nur durch eine entsprechende Gegen(verteidigungs)gewalt. Es macht sich allerdings gut, wenn er einen Kriegsgrund findet oder vortäuscht. Den
           Ausbruch eines dritten Weltkrieges hat bisher nur die atomare Bewaffnung der
           konkurrierenden Großmächte verhindert.
b.) Auch besteht die Möglichkeit sog. verdeckte Kriege zu führen, indem man in
 Bürgerkriege interveniert, über Terroristen und Agenten kriegerische Gewalt übt
2.)  für die Schöpfungswahrung und Gerechtigkeitsfindung:
       Verträge, Konventionen müssen nicht eingehalten werden. Man kann sie grundlos
        kündigen. Die  Aufkündigung des Pariser Klimaabkommens von 2015 durch die U.S.A.
       am 1. 6. 2017 war völkerrechtlich möglich.

                                                           II.
                         (Wandlung der Weltmachtordnung in eine Weltrechtsordnung)

Nur auf Grundlage einer internationalen Rechtsordnung besteht Aussicht, dass die unter den Stichworten Gerechtigkeits-, Friedenfindung, und Schöpfungswahrung zusammengefassten Weltprobleme gelöst werden können und zwar grundsätzlich gewaltlos, allenfalls  durch das Recht legitimierte, begrenzte Gewalt. Die Rechtsordnung muss so beschaffen sein, dass das Völkerrecht wirksam und vollstreckbar wird. Allein die Staaten können eine derartige Rechtsordnung finden, Damit die Staaten eine Rechtsordnung akzeptieren können, muss sie so gestaltet sein, dass sie die Staaten  in ihrer Souveränität wieder herstellt und bewahrt. Die Welt wäre daher bereits dann durch das Recht geordnet, wenn der  Krieg als Interessenverfolgungsinstitut einer Weltmachtordnung  durch eine internationale  politische Verfahrensordnung ersetzt würde, auf deren Grundlage die Staaten ihre Rechte und  Interessen verfolgen und verteidigen können. Da die Staaten inzwischen weder mit Krieg, noch mit Drohung damit, keine politisches Interesse mehr verfolgen können, erhalten sie durch die politische Verfahrensordnung wieder ein Interessenverfolgungsinstitut, das sie nicht mehr als Mittel ihrer Außenpolitik  hatten.
Die den Krieg ersetzende Verfahrensordnung müsste so gestaltet sein, dass die Staaten bei der Interessenverfolgung  erfolgreich sein werden, deren Interessen  berechtigt und überwiegend sind, die sich also insbesondere für die Lösung der Weltprobleme einsetzen.  Nicht mehr die größere Gewalt führt zum Ziel, sondern die bessere Argumentation. Krisen werden erkannt, dauern und schädigen nicht mehr unbegrenzt, sondern werden in festgesetzter Zeit überwunden und beendet, weil das politische internationale Verfahren einen Anfang und ein Ende hat. Mit der Annahme dieses Konzept wandelt sich die Weltmacht- in eine Weltrechtsordnung.

Die wirtschaftliche und soziale Asymmetrie zwischen den Völkern und Staaten kann insofern gemildert, wenn nicht sogar beseitigt werden, wenn jeder Staat sich einen oder mehrere Patenstaaten wählt, die ihn ebenfalls auf Grund der politischen Verfahrensordnung  aus Notlagen befreien könnten und letztlich auch dazu verpflichtet wären. Die angestrebte Weltrechtsordnung beruht also nicht auf einem Organisationsstatut, auf Grund dessen alle Staaten durch Verzicht auf ihre Souveränität in eine Weltorganisation integriert werden, sondern auf einem Verfahrensstatut, das sie berechtigt, um ihre Rechte und Interessen wie vormals im Krieg, jetzt aber gewaltlos, zu kämpfen. Durch Integration der europäischen Staaten in die EU ist zwar der Frieden innerhalb dieser Staatengemeinschaft so gut wie sicher, aber eben nur auf Europa begrenzt. Die Gestaltung der EU als Organisationstatut steht dem Konzept einer Weltrechtsordnung in Form eines Verfahrensinstituts nicht entgegen, Die EU kann natürlich auf Grund dieser politischen Verfahrensordnung auch europäische Interessen verfolgen, weil sie als Völkerrechtssubjekt innerhalb dieses Verfahrens auch wie jeder Staat Partei sein kann.
Da die  Staaten  auf Grund dieser Weltrechtsordnung in ihrer Souveränität keine Einschränkung erfahren und, soweit sie sie bereits verloren haben, wieder bekommen, und sie anstelle des Krieges die politische Verfahrensordnung als Interessenverfolgungsinstitut erhalten, kann jeder Staat  seine Interessen verfolgen und notfalls durchzusetzen und damit global orientierte Politik betreiben. Sie müssen schon deshalb mit diesem Instrument ausgestattet werden, weil die Globalität der Welt schon jetzt eine auf die Innenpolitik beschränkte Politik nicht mehr zulässt oder nicht mehr erfolgreich zu sein verspricht. Die Staaten  behalten auch ihr Militär, denn sie können dazu aufgerufen werden, die von einem anderen Staat auf Grund der politischen Verfahrensordnung erkämpften Rechte zu vollstrecken oder auf Grund eines besonders zu statuierendem Aggressionsverhinderungsverfahrens einen  Staat zu bekämpfen, falls dieser  trotz der Existenz dieser Verfahren dennoch zur militärischen Gewalt greifen würde. Die Staaten  behalten ihr Gewaltmonopol, das ihnen auf Grund der genannten Verfahren  garantiert wird. Ihr Gewaltmonopol besteht darin, dass allein die Staaten Gewalt üben dürfen. Zur Bekämpfung terroristischer oder organisierter verbrecherischer  Gewalt  werden sie sich mit ihren innenpolitischen Sicherheitskräften solidarisieren. Terrorismusbekämpfung ist Verbrechensbekämpfung. In Solidarität werden sie auch in der Lage sein, sich gegenüber der globalen Wirtschaftsmacht durchzusetzen.
Die auf Grund der politischen Verfahrensordnung verwirklichten Interessen werden zu Rechten. Das Aggressionsverhinderungsverfahren enthält Vorschriften, die bei Nichtbeachtung Konsequenzen haben, die gewaltsam durchgesetzt werden. Mit den beiden genannten Verfahren wird also das Völkerrecht vollstreckbar und damit erst wie innerstaatliches Recht wirksam. Wirksam und vollstreckbar werden auch die Vereinbarungen und Verträge der Staaten unter einander. Die Staaten werden damit in ein Rechtssystem eingebunden, das ihre Souveränität nicht mindert, sondern stärkt. Jeder Staat erhält die Stellung einer Weltbehörde mit besonderer territorialer Zuständigkeit. Alle Statuten der gefundenen Rechtsordnung werden der UNO-Charta zugeordnet, ohne diese grundsätzlich zu  ändern. Eine Reform der UNO ist also nicht Voraussetzung für die eine Weltrechtsordnung auf Grund eines Verfahrensstatuts.
 
Die Zielsetzung der Friedensinitiative  fasse ich zusammen:

Friedenswahrung   heißt:
1.) Wirksamkeit des Völkerrechts durch Vollstreckbarkeit.
2.) Ersatz des Krieges durch ein gewaltloses internationales Interessenverfolgungsverfahren,
3.) effektive Durchsetzbarkeit des Verbots des Krieges und jeder anderen
     grenzüberschreitenden Gewalt durch ein Aggressionsverhinderungsverfahren
4.) Solidarisierung der Staaten gegen grenzüberschreitende nichtstaatlicher Gewalt der
       Terror- und Verbrechensorganisationen,
5.) Wiederherstellung der Souveränität der Staaten und ihres Gewaltmonopols
6.) Vergrößerung des Einflusses der Politik gegenüber der Wirtschaft,
7.)  Entwicklung von Technik und Regeln zur Verhinderung von Cyberattacken und
    Ausspionieren von geheimen Daten außerhalb des innerstaatlichen Rechts.

Gerechtigkeitsfindung heißt:
1.)   Wirksamkeit des Völkerrechts durch Vollstreckbarkeit
2.) Verhinderung der Verelendung von Völkern u.a. durch Patenschaften der Staaten
3.) Verhinderung der Notemigration durch Hilfe für die Bevölkerung vor Ort,
4.) Stärkung der Minderheitsrechte für besondere ethnische und religiöse Minderheiten,
5.)    Förderung von Rechtsstaatlichkeit durch Einbindung der Staaten in eine wirksame
        internationale Rechtsordnung.

Schöpfungswahrung  heißt:
1.) Wirksamkeit des Völkerrechts durch Vollstreckbarkeit.
2.) Zuerkennung des Rechts auf Unterlassung grenzüberschreitender, umweltschädlicher
    Aktivitäten bzw.  auf Beseitigung dieser Gefährdungen für jeden einzelnen Staat,
3.) Findung von Regeln zur Nutzung internationaler Gewässer und Landstriche
4.) Verleihung der Rechtssubjektivität, die der von Staaten entspricht, an wichtige
     Lebenssphären der Erde, wie große Wälder, Steppen, Seen, Ozeane und die
     Erdatmosphäre, so dass diese als eigene Rechtssubjekte selbst für den Erhalt ihrer
     lebensfördernden Qualität streiten können.
                                                     III.
                              (Deutschland = Initiativstaat)
Die Initiative richtet sich  zunächst an die deutsche Bundesregierung.  Deutschland gehört zu den wenigen Staaten, die noch in der Lage sind, die Initiative zur Entwicklung einer derartigen internationalen Rechtsordnung zu ergreifen, auf Grund  der die Staaten die oben genannten Ziele verfolgen und erreichen könnten. Wegen der Verbrechen des sog. Dritten Reiches und als Verursacher des zweiten Weltkrieges ist Deutschland verpflichtet, der Initiative zu folgen. In der Präambel zum Grundgesetz heißt es : „Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von seinem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das deutsche Volk kraft seiner Verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben“ Im Übrigen hat sich Deutschland bereit erklärt, sich früh und substanziell als Impulsgeber in die internationale Debatte einzubringen, Verantwortung und Führung zu übernehmen.  Auf Grund der internationalen Verfahrensordnung kann Deutschland nicht nur Impulse geben, sondern sogar  die politische Weltordnung  mitgestalten.  „Die objektive Richtschnur für die Formulierung des nationalen (deutschen) Interesses bildet“ ….“die Bestimmungen des europäischen Rechts und Völkerrechts, insbesondere zum Schutz universaler Menschenrechte und zur Wahrung des Friedens.“  Jedes Land, das diese Interessen verfolgt, wird nach den Bestimmungen der internationalen Verfahrensordnung mit ihrer Verwirklichung erfolgreich sein, weil es  sich dabei um überwiegende Interessen handelt .
Die U.S.A. hat sich als Führungsmacht der transatlantische Partnerschaft mit Europa verabschiedet, so dass die EU oder ein Mitgliedstaat der EU die Initiative ergreifen muss, wenn das für notwendig erachtet werden sollte. Europa befindet sich zurzeit in einer Strukturkrise, die zu meistern hat sich vor allem Deutschland zum Ziel gesetzt. Das ist natürlich zu begrüßen. Wenn Deutschland die Initiative verfolgt, indem es sie an die EU weiter reicht, so kann das durchaus die Struktur und die Solidarität der Mitgliedstaaten stärken, denn die EU würde damit zu erkennen geben, dass sie über ihre regionalen Grenzen durchaus bereit ist, eine Politik zum Wohle aller Staaten zu betreiben. Beschränkt sich dagegen die Politik darauf nur, die Strukturkrise der EU zu überwinden, dann sind damit die Weltprobleme nicht beseitigt. Eine gefestigte EU bleibt in der chaotischen Weltmachtordnung, in der es über seine  Region keine global orientierte Politik zum Wohle der Menschheit betreiben kann.
                                   
                                                     IV
                          (Arbeitsgrundlage für die Kommission)

Die in dem anliegenden Flyer genannte Studie „ Inwiefern rechtfertigt der Krieg noch das Töten?“ werden die von mir entworfenen Normen der oben beschriebenen Weltrechtsordnung erwähnt,  die in zwanzig Jahren erarbeitet worden sind. Man kann nicht erwarten,  dass sie so, wie sie formuliert worden sind, jemals von der Staatengemeinschaft akzeptiert werden. Eine internationale, für letztlich alle Staaten verbindliche Rechtsordnung sollte von vielen Wissenschaftlern aus möglichst vielen Ländern erarbeitet werden, schon  damit nicht der Eindruck entsteht, der vorschlagende Staat sei der Weltordnungsgeber. Wenn sich daher die Bundesregierung darauf beschränkt, - mehr ist gar nicht gewollt -, im Einverständnis mit anderen Staaten  eine Kommission, zusammengesetzt  aus international bekannten Wissenschaftlern (Philosophen, Völkerrechtlern, Staatsrechtlern, Rechtsphilosophen  Historikern, Politologen und Soziologen),  zu bilden, kann man es für möglich halten, dass das Projekt Weltrechtsordnung auf diese Weise verwirklicht wird. Das von mir und dem Institut erarbeitete Konzept  wird der Kommission als Arbeitsgrundlage zur Verfügung gestellt. Natürlich bietet das Institut der Bundesregierung sowohl bei der Gründung der Kommission als auch bei deren Arbeit  Hilfe an.

                                                                  V
                                     (Der richtige Zeitpunkt für die Initiative)
 
Ob der richtige Zeitpunkt für die Initiative gewählt ist, kann fraglich sein. Schließlich toben noch bewaffnete Konflikte in Syrien, der Ukraine, im Jemen, Somalia und im Südsudan. Europa ist noch von der Finanz- und von der Flüchtlingskrise stark betroffen. Die ursprüngliche freundschaftliche Beziehungen Deutschlands zur Türkei sind gestört. Der Staat verliert seinen rechtsstaatlichen und demokratischen Status. Der Abzug der Bundeswehr auf den Stützpunkt in Incirlik ist beschlossen. Gegen den Protest Russlands ist Montenegro in die NATO aufgenommen. Die NATO hat sich eindeutig konfrontativ gegen Russland wieder positioniert. Weiteren Staaten wird offen die Mitgliedschaft angeboten. Die Isolation Katars durch die arabischen Staaten vergrößert die Gewaltkonflikte im Nahen Ostens. . Es handelt sich um globale Krisen. Sie können deshalb auch nur durch eine globale kooperative Politik beendet werden, was zurzeit kaum möglich ist. Demokratische Staaten sind geneigt, die schnelle kurzfristige Lösungen zur Beendigung von Krisen zu finden. Es fehlt den demokratischen Politikern die Zeit, Systemfehler oder Grundursachen von Krisen zu erforschen, um dann diese zeitaufwendig zu beseitigen. Wenn dennoch die Initiative an den demokratischen Staat Deutschland gerichtet ist, so nur deshalb, weil man grundsätzlich hoffen soll, solange man noch nicht endgültig und klar gescheitert ist.
Es ist zu hoffen, dass durch die Nichtbeendigung der oben genannten Krisen  ein Druck und damit eine Bereitschaft der Staaten entstehen, sich eine Basis zum kooperativen Handeln zu geben. Auch kann man erwarten, dass, wenn die Staaten sich bereit zeigen, der Initiative zu folgen, sie sich auch intensiver dazu zusammenfinden, die konkreten Krisen zu beenden.
                                            
                                                           VI.
                                   (Die Kommissionsbildung)
 
Wenn die vom Institut für internationales Recht der Kunst-und-Recht-Stiftung entworfenen Normen für eine derartige Rechtsordnung der zu bildenden  Kommission als Arbeitsgrundlage zur Verfügung stehen, ist das vom Institut erarbeitete Konzept nichts anderes als ein Konzept das verbessert,  ergänzt, abgeschwächt oder verworfen werden kann. Die Bundesregierung kann also auch dann schon der Initiative folgen, wenn sie nur grundsätzlich  davon überzeugt ist, dass eine internationale Rechtsordnung geschaffen werden müsse, ohne dass sie das Konzept des Instituts billigen muss.
Die Kommission kann auf nationaler oder internationaler Ebene gebildet werden. Entscheidend ist. dass sie international mit Wissenschaftlern einiger Staaten aus allen Kontinenten besetzt wird. Auf jeden Fall sollte ihre Einrichtung mit  Zustimmung der UNO
vorgenommen werden. Die Initiative wird auch dann gefolgt, wenn sie an die UNO mit der Bitte abgegeben wird, sie von dort aus im Namen der Völkergemeinschaft weiter zu verfolgen. Wenn die Bundesregierung es für opportun hält, dass die EU besser geeignet wäre, der Initiative zur Wirksamkeit zu verhelfen, so sollte sie die Weiterverfolgung der EU überlassen. Letztlich kann auch eine Universität oder ein Institut von internationalen Renommier mit der Weiterverfolgung beauftragt werden, wenn dieses in der Lage ist Wissenschaftler aus aller Welt für die Kommission einzuberufen. Möglich ist auch, dass die Bundesrepublik in Partnerschaft mit Frankreich die Initiative startet. Nachdem Emmanuel Macron zum Präsidenten der französischen Republik gewählt worden ist, bietet sich dieser Vorschlag an.

                                                 


                                             Anlage I
 

Der von menschlichen Aktivitäten vorangetriebene Klimawandel und andere menschliche Eingriffe in die Natur verursachen die Entstehung von Wüsten, Vernichtung  ganzer Wälder, Tier- und Pflanzenarten, Überflutungen und Untergang von Inseln. Ozeane werden überfischt, sie versauern, vermüllen, und werden vergiftet. Große Regionen werden durch Brand, Überschwemmungen, Taifune, Tsunamis und Orkane verwüstet.  Infolge des zunehmenden Wachstums der Erdbevölkerung  sind sowohl der innere wie  auch der äußere Frieden der Staaten  bedroht und vielerorts schon heute nicht mehr gegeben,

Staaten bedrohen sich mit Ankündigungen von kriegerischen Überfällen oder halten bedrohlich Manöver ab. Zur Zeit droht sogar eine Atomkrieg zwischen Nordkorea und den U.S.A. Terroristen morden in allen Teilen der Welt, nicht nur um religiöse oder ideologische Ziele zu verfolgen, sondern um Schrecken zu verbreiten und damit jede Ordnung zu zerstören. Es gibt kaum noch Staaten, die  von den klimatischen Veränderungen  und der terroristische Gewalt nicht betroffen sind. Diese Bedrohungen führen vielerorts zu sozial begründete Unruhen und innenpolitischen gewaltsamen Konflikten (Bürgerkriegen).  Auf allen Kontinenten ergießen sich Flüchtlingsströme in die noch für intakt gehaltenen Staaten. Die Menschen fliehen aus ihren Heimatländern, weil diese sie weder vor Verelendung noch vor Gewalt noch vor dem Verlust der Lebensqualität ihrer Umwelt schützen können.
Hinzu kommt, dass eine hyperliberale, globale nur auf Gewinn ausgerichtete, kaum noch kontrollierbare Wirtschaftsordnung existiert, die keinen ethischen und sozialen Schranken mehr unterliegt und eine unerträgliche soziale Asymmetrie in den Regionen und zwischen den Völkern verursacht. Die globale Welt  unterliegt keiner rechtlichen oder ethischen ausgerichteten Ordnung
Ohne Selbstzerstörung können die Staaten Kriege nicht mehr führen , d.h., das Interessenverfolgungsinstitut, „Krieg“,  ist ihnen eigentlich schon heute abhanden gekommen, es sei denn man führt den sog. Cyberkrieg. Über das Internet werden Würmer, Trojaner oder Viren in die Versorgungs- und Sicherheitssysteme des gegnerischen Staates versandt. Panikartige Aufstände bis hin zum Bürgerkrieg sind die Folge und bedingen eine preiswerte Vernichtung des Staates, ohne dass dieser sich wehren kann, allein schon deshalb nicht, weil schwer festzustellen ist, von wem der Angriff geführt worden ist.
Es ist auch damit zu rechnen, dass Staaten ihr Militär mit Robotern oder mit technischer Intelligenz ausgerüstetem Kriegsgerät ausstatten, so dass die Soldaten weniger dem Risiko der Tötung ausgesetzt sind. Ein Staat der so gerüstet ist, wird weniger gehemmt sein, einen Krieg zu beginnen. Letztlich wird ein Krieg mit einem derart ausgestatteten Militär eine vernichtende Wirkung auf alle  Kriegsteilnehmer haben.
Das Weltchaos ist inzwischen so weit fortgeschritten, dass das Töten von Menschen auch außerhalb des Krieges, also mitten im Frieden, gerechtfertigt zu sein scheint. Das Leben und die  Würde des Menschen verlieren an Wert und Achtung. Nicht international bewaffnete Konflikte (Bürgerkriege)  sind keine Kriege, die das Töten rechtfertigen könnten. Dennoch wird in ihnen getötet, ohne dass die Täter Sanktionen fürchten müssen. Menschen werden mittels ferngesteuerten Drohnen getötet, weil man sie für Terroristen hält. Geheimagenten besitzen oder erhalten die Lizenz zum Töten. Flugzeuge sollten abgeschossen werden können, wenn man glaubt, sie seien von Terroristen geführt, Terrororganisationen organisieren sich als Staat, (wie der IS), um Morde als Kriegshandlungen zu rechtfertigen.  Immer häufiger übernimmt in vielen Staaten das Militär die Aufgabe der Polizei als Garant für die innere Sicherheit.

Für George W. Bush und wohl auch für seine Nachfolger im Präsidentenamt der U.S.A.  gibt es einen Krieg gegen den Terrorismus, also gegen die des Terrors Verdächtigen und damit  gegen Individuen. Diese können ohne Gerichtsverfahren heimlich getötet werden. Die Regierungen vieler  Staaten haben keine Hemmungen, die Titelfrage des in dem anliegenden  Flyer genannten Buches,  Inwiefern rechtfertigt der Krieg noch das Töten?, dahingehend zu beantworten,  dass ihre Soldaten stets rechtsmäßig töten, gleich, ob sie im Krieg, Bürgerkrieg, bei Aufständen  oder gegen Terroristen eingesetzt werden. Zwischen Frieden und Krieg ist kaum noch zu unterscheiden.

Wenn Staaten auf solche Weise militärische Gewalt üben. die durch das  Völkerrecht  nicht legitimiert ist, dann sehen sich  die nichtstaatlichen Gruppierungen und Organisationen ebenfalls berechtigt, ihre Ziele mit unbegrenzter  Gewalt zu verfolgen, was bedeutet, auch zu töten. Jedermann, der Gewalt üben will, kann sich ohne große Mühe Waffen von weitreichender vernichtender Wirkung beschaffen. Es gibt kaum noch Staaten, die von Terrorakten verschont bleiben. Die Staaten haben ihr Gewaltmonopol schon weitgehend verloren und drohen zu scheitern, d.h. nicht nur aus ökologischen, sozialen und ökonomischen Gründen, sondern auch weil ihre Ordnung durch Bürgerkriege oder fortgesetzte Terrorüberfälle zerstört wird.  Immer weniger  können sie  ihren Bürgern innere und äußere Sicherheit garantieren.
Ihre politische Macht haben die Staaten auch weitgehend an die global agierende Wirtschaft abgegeben. Diese bestimmt die sozialen und politischen Veränderungen in der Welt und entscheidet damit  letztlich auch über Krieg und Frieden. Immer weniger lässt die Wirtschaft es zu, dass der Staat ihr soziale oder ökologische Grenzen setzt. Es gibt kaum noch Krisen und Konflikte, die ein Staat innerhalb seiner Grenzen beherrschen und beenden kann. Dabei sind es doch  ausschließlich die Staaten, die sich eine internationale Rechtsordnung geben können. Sie allein tragen auch die Verantwortung dafür, dass der Frieden und die Schöpfung gewahrt und die Gerechtigkeit zwischen den Völkern gefunden wird. Schon jetzt können  die aktuellen Krisen nur noch durch eine von ihnen global orientierte Politik in Kooperation beenden werden.

 

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13. Dezember 2016 2 13 /12 /Dezember /2016 16:15

 

Frau

Bundeskanzlerin

Dr. Angela Merkel

Bundeskanzleramt
Willy-Brandt-Straße 1
10557 Berlin

 

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin!

 

Man muss sich nicht sorgen, dass Sie im Jahre 2017 wieder als Bundeskanzlerin gewählt werden. Ihre bisherige Politik in diesem Amt hat weitgehend Akzeptanz gefunden. Mit Ihrer Wahl verbindet man aber die Hoffnung, dass Sie auf die politischen globalen Veränderungen, die sich vor allem durch die Wahl von Donald Trump zum Präsidenten der U.S.A. ankündigten, auch durch eine neue Politik reagieren. Befürchtungen[1], dass Sie Politik nach dem Motto, weiter so, könnten Sie völlig und spektakulär aus dem Weg räumen, wenn Sie die Initiative, wie Sie in der anliegenden Initiativschrift gefordert wird, ergreifen, nicht nur das, Sie kommen auch der Aufforderung des Präsidenten Joachim Gauck nach, der fordert, Deutschland müsse auch mehr internationale Verantwortung übernehmen Es gib fasst keinen Politiker, die nicht zurecht befürchtet, dass nach dem 20. 1. 2017 (Übergabe des Präsidentenamtes an Donald Trump) die Verteidigung westlicher Werte im solidarischen Kampf der westlichen Staaten gegen den Terror, Verelendung der Völker, den Zerfall der Staaten und für die Wahrung der Schöpfung und die Sicherheitspolitik über die Nato nicht mehr stattfinden wird.

Ihre  Außenpolitik bei der Verfolgung humanitäre Ziele, das gilt insbesondere Ihren Einsatz in der Flüchtlingspolitik, wurde  bereits von dem neu gewählten Präsidenten heftig kritisiert, wobei er Beschimpfungen Ihrer Person nicht ausließ. Donald Trump hat vor allem die Wahl zum Präsidenten gewonnen, weil seine Wähler zu der an sich richtigen Erkenntnis kamen, so wie bisher kann Politik nicht weiter geführt werden. Die bisherige, mit globaler Ausrichtung betriebene Politik hatte für die überwiegenden Teile der amerikanischen Bevölkerung keine erkennbare positive Wirkung, sondern führte nur zu den  Befürchtungen vor Überfremdung, Verminderung der Sozialleistungen, Verlust der Arbeitsplätze und Vergrößerung der   Spaltung zwischen Reich und Arm. Die zuletzt zur Verteidigung westlicher Werte geführten Kriege in Korea, Vietnam, Afghanistan,  Irak und Libyen waren erfolglosund hatten für die betroffenen Länder verheerende Auswirkungen. Nicht nur in den U.S.A. sondern auch in Europa haben die rechts gerichteten auf  den Nationalismus sich berufende Parteien und Gruppierungen wachsenden Zulauf. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass die bisher global ausgerichtete Politik keinen deutlich erkennbaren Erfolg hatte. Das kann nun dazu führen, dass

 

man sich eben auf eine streng national ausgerichtete Politik zurückzieht

 

oder

 

aber dass man die Weltordnung so gestaltet, dass eine global ausgerichtete Politik erfolgreich betrieben werden kann.

 

Unter Kap. II der Initiativschrift ist ausgeführt, dass nur eine global ausgerichtete Politik die auf die Menschheit und Natur bedrohliche Entwicklung verhindern und die Weltprobleme einer Lösung zuführen kann.

Durch die Wahl des Präsidenten Donald Trump muss man erkannt werden, dass erst den Staaten die Voraussetzung, eine wirksame und damit heilsame globale Politik führen zu können, geschaffen werden muss. Wenn das nicht geschieht, bleiben sie  gezwungen, nach dem Motto, rette sich wer kann, eine auf das ausschließliche Eigeninteresse ausgerichtete Politik zu betreiben.

 

Ein Staat, der in dieser Machtordnung oder besser in diesem Machtchaos behauptet, Politik zum Wohle der Menschheit zu betreiben, also nicht zur Vergrößerung seiner Macht und seines Einflusses, wird  nicht ernst genommen werden, selbst wenn dies die Motive seiner Politik tatsächlich sein sollten. Er wird der Täuschung bezichtigt. Wenn dagegen Donald Trump ankündigt, nur noch zum Wohle der U.S.A. politisch agieren zu wollen, so wird er ernst genommen, weil diese Politik der bestehenden Machtordnung entspricht. Man muss auch Donald Trump verstehen, dass unter seiner Führung die U.S.A. nicht weiter bereit sind, den Weltpolizisten zu spielen, denn Polizisten verteidigen eine Ordnung. Eine solche Weltordnung existiert aber nicht, so dass eine angebliche Verteidigung einer Weltordnung nur die Vergrößerung des Weltchaos sein  kann. 

Damit globale Politik wirksam von den Staaten betreiben werden kann, bedarf es zweierlei Voraussetzungen

  1. Es müssen noch ausreichend Staate vorhanden sein, die globale Politik betreiben können,
  2. Es muss den Staaten eine rechtliche Basis, zur Verteidigung der Weltrechtsordnung  zur Verfügung stehen,  auf Grund der die Staaten  ihre berechtigten und überwiegenden Interessen ordnungsgemäß, d.h., gewaltlos, verfolgen und durchsetzen können.

Das erste Ziel entspricht dem der rechts-  oder populistisch ausgerichteten Parteien und auch dem, das sich der neu gewählte Präsident gesetzt hat. Es besteht in der Stärkung der nationalen Staatlichkeit. Dem Vorrang der Politik gegenüber der Wirtschaft.[2]

Insoweit sollte man diese politische Ausrichtung nicht einseitig bekämpfen, sondern versuchen, sie für das Gesamtziel zu 1.) und 2.) zu gewinnen. Die Wahl Donald Trumps zum amerikanischen Präsidenten, hat nicht nur gezeigt, dass die bisherige Politik so nicht weiter betrieben werden kann, sondern zeigt auch an, dass die Chance,  die  Voraussetzungen für eine globale, für das Gesamtwohl der Menschheit und der Natur ausgerichtete Politik zu schaffe ergriffen  werden muss.

 

Nehmen Sie bitte diese Chance war! Zeigen Sie den Mitgliedstaaten der EU, dass ihre   Geschlossenheit im Kampf zur Lösung der Weltprobleme  auch ohne aktive Unterstützung der U.S.A. aufrecht zu erhalten ist.

Sind die Voraussetzungen für das Betreiben einer globalen Politik geschaffen, so gewinnt der Staat an Macht und Einfluss, dem es gelingt, wirksamen zur Lösung der Weltprobleme beizutragen. Hierbei haben die U.S.A. die größten Chancen, d.h. sie werden als Gewinner aus dem politischen Prozess hervorgehen.

 

Wird den U.S.A. und allen Staaten, die es gut meinen, diese Chance nicht geboten, so droht tatsächlich der Allianz der westlichen Staaten zu zerbrechen. Sie wird dagegen zu einer neuen Geschlossenheit der europäischen Staaten und damit zur Stärkung der EU führen, wenn diese Staaten die Führungsrollen der Wahrnehmung der Verantwortung für den globalen Frieden, für die Schöpfungswahrung und die Gerechtigkeitsfindung übernehmen[3]. Das bietet sich für die europäischen Staaten schon deshalb an, weil diese den augenblicklichen Krisen in Nah-Ost, Syrien, Afrika, Jemen und Ukraine unmittelbarer, allein durch die räumliche Nähe, ausgesetzt sind. So gesehen ist in der Wahl von Donald Tramp auch eine Chance für Europa zu sehen.[4] Durch seinen Rücktritt  von der Führungsrolle der U.S.A. hat er Europa oder einem der europäischen Staaten für diese Rolle Platz gemacht und das  könnte und sollte Deutschland sein.

 Unter III in der Initiativschrift finden Sie Ausführungen, warum ich Deutschland für diese Initiative berufen und qualifiziert halte.

 

Solange Donald Trump Präsident der U.S.A. ist, ist es so gut wie ausgeschlossen, dass eine Initiative zur Findung einer rechtlichen Basis, die die Lösung der Weltprobleme ermöglicht,  von den U.S.A. ausgeht. Wenn nun Deutschland die Initiative ergreift, hat das folgende positive Auswirkungen:

  1. Es wird eine spektakulärer außenpolitische Aktion vorgenommen, die sachlich nicht zu kritisieren ist.
  2. Durch die Initiative zeigt Deutschland, dass sie für die genannten Ziele (Friedens-, Schöpfungswahrung und Gerechtigkeitsfindung Verantwortung übernimmt.[5]
  3. Deutschland setzt sich ein, für den Erhalt und Bestandsschutz aller Staaten als Völkerrechtssubjekte, damit die Herrschaft der Menschen geordnet, gewaltlos zugunsten aller Lebewesen von Bestand ist.
  4. Es ist nicht zu erwarten, dass sich Staaten gegen die Kommissionsbildung als erster Schritt zur Findung einer Weltrechtsordnung widersetzen. Jeder Staat sieht in der Kommission eine Möglichkeit bei Gestaltung der Weltordnung mitzuwirken.
  1. Die U.S.A. unter Führung des neu gewählten Präsidenten Donald Trump wird sich einer von Ihnen verfolgten Initiative auch nicht entgegen stellen, weil er sonst befürchten muss, die U.S.A. könnten ihre Hegemonialstellung verlieren. Die U.S.A. hatten allerdings immer Probleme, sich völkerrechtlichen Regelungen zu unterwerfen, selbst dann. wenn die Konzepte von ihnen selbst ausgingen (Völkerbund). Doch hier geht es zunächst nur um die Erstellung eines Konzeptes, das sie  später immer noch ablehnen können.
  2. Auch Russland wird sich der Initiative nicht entgegen stellen, sondern seine Mitwirkung anbieten. Dadurch wird Russland zeigen, dass das Land bereit ist, mit den westlichen Staaten zu kooperieren und, sich auch an der Gestaltung der Weltordnung zu beteiligen.
  3. Diese Willen werden alle Staaten zeigen, denn welcher Staat will sich schon in der globalen Weltmachtordnung politisch isolieren.

 

Ich muss Ihnen nicht schreiben, welche Auswirkung es das Ergreifen der Initiative auf Ihre persönliche politische Position haben wird. Ich tue es trotzdem:

  1. Sie zeigen sich als einer Politikerin, die in der Lage ist, Ideen und Konzepte aufzugreifen.
  2. Ihre Wahl im Jahre 2017 bedeutet nicht, dass eine Politik nach dem Motto: „weiter so“ betrieben wird.
  3. Sie geben der Menschheit Hoffnung, dass der langsame Prozess, Zerfall der Staaten,

    Verlust jeder innenpolitischer und letztlich außenpolitischer Sicherheit gestoppt wird,

  4. Die Stärkung der Staaten als Völkerrechtssubjekte wird den konkurrierenden, national-populistisch orientierten Parteien ihr Zielsetzung nehmen, so dass sie ihre Wählerschaft verlieren.
  5. Die Gründung der Kommission  bietet eine neue Gesprächsbasis, die es ermöglicht, leichter über die Beendigung der Krisen (Nah-Ost, Syrien, Ukraine, Flüchtlingsströme, Terrorbekämpfung) zu sprechen.
  6. Selbst wenn die Initiative letztlich scheitern würde, wird man Ihren Einsatz für dieselbe so hoch einschätzen, dass Ihre Wiederwahl als Bundeskanzlerin so gut wie sicher sein wird.[6] [7]Auch der CDU würde sicherlich der Einsatz für die Initiative nützlich sein, denn die genannten Endziele sind letztlich christliche. Sie können sogar mit der Unterstützung aller im Bundestag vertretenen Parteien rechnen, denn welche Partei hat schon die Verelendung der Völker, die permanente Gewalt und den Krieg und den die Schädigung der Biosphäre Erde  in ihrem Parteiprogramm. Mit einer wirksamen Opposition müsste die Partei nur rechnen, wenn sie sich der Initiative entgegen stellt.
  7. Präsident Donald Trump wird sich nicht der Initiative entgegenstellen, denn er hat durch die Beleidigung Ihrer Person politisches Porzellan zerschlagen, das er wieder zusammensetzen muss.

 

Dennoch will ich Ihnen nicht verschweigen, dass die Verfolgung der Initiative kein leichtes politisches Agieren ist.

  1. Es überwiegt die politische Überzeugung, dass kein Konzept die negative Entwicklung in der menschlichen Gesellschaft und der Natur aufzuhalten in der Lage sei. Jedes Konzept sei illusionäre Utopie. Sie müssen diesem Argument entgegen setzen, dass es zunächst nicht um die Verwirklichung eines Konzeptes geht, sondern um die Findung eines solchen. Es hätte zwar ein Institut ein solches bereits entwickelt, doch wird dieses  im Rahmen des Findungsprozesses überprüft. Auf jeden Fall  sucht man weiter. Verzweifeln darf man erst, wenn man sich wirklich vergeblich bemüht hat. Jede Erfindung oder Konstruktion wurde von der Fachwelt zunächst als nicht verwirklichungsbares Konzept kritisiert. Mit der Bildung der UNO-Charta ist schon viel erreicht. Die Charta bedarf nur einer Ergänzung, ohne dass sie verändert werden muss.
  2. Jede Unterwerfung unter eine Rechtsordnung bedeutet eine Einschränkung der Souveränität des Staates. Hier müssen Sie darauf hinweise, dass den Staaten durch die politische Verfahrensordnung ein Mittel bekommen, das sie durch den Verlust einer erfolgversprechenden und berechtigten Kriegsführung nicht mehr haben, so dass sie letztlich in ihrer Souveränität gestärkt werden. Durch das Aggressionsverhinderungsverfahren werden Staaten eine größere Sicherheit vor außenpolitischen Angriffen erfahren, als es die NATO-Staaten unter Art. 5 des Nordatlantikvertrages erhalten haben.

    

Keineswegs sicher bin ich, ob die Initiativschrift und diese E-Mail Sie schon hat überzeugen können, dass die Initiative von Deutschland weiter verfolgt werden muss. Bevor Sie sich veranlasst sehen, mir eine Absage zu erteilen, bitte ich um ein Gespräch. Auch sonst könnte eine Gespräch zu weiteren Verfolgung der Initiative sehr hilfreich sein.

 

                             Mit freundlichen Grüßen

 

 

[1] Andreas Holden Borchers, ANDELA IV .Stern, Nr.48/16, S.43 : “Und als Ideengeberein für etwas ganz Neues ist die Reaktionskünstlerin Merkel bislang nicht aufgefallen“

[2] Das mag ein Wahlversprechen von Donald Trump sein. In Wirklichkeit wird er aber seine staatliche Macht als Präsident nutzen, um der (seiner) Wirtschaft zu dienen. (Heile Buchter, Empfohlen vom Präsidenten. Die Zeit, Nr.50/16, S.30)

[3] US-Verfassungsrechtler Bruce Ackermann im Interview >>Es ist wirklich ernst<<, Die Zeit, Nr.20/16, S. 8:

  „Es ist ein Fehler, nur herumzusetzen und abzuwarten, wie schlimm Trump wirklich wird. Ich weiß, dies ist kein guter Moment, von Europa politische Führung zu fordern, aber Europa muss führen. Ach, es ist eine schreckliche Zeit für den Westen, für die Aufklärung! Glauben Sie mir, es ist wirklich ernst!

[4] Hans-Ulrich Jörges, And The Winners IS – Merkel, Der Stern, Nr. 46/16, S. 16

[5] Thomethy Garton Ash im Interview, Völlig Unberechenbar, Stern, Nr. 47/16, S. 50: „Man spricht ja immer von einem „leader of he free world“, einem Führer der freien Welt. Wenn es einen leader heute gibt, dann ist es Angela Merkel.  Deutschland als Führungsmacht ist mehr denn je gefragt. Das ist eine große Herausforderung“

[6] Schon jetzt sind 59 % der Bevölkerung für Ihre Wiederwahl als Bundeskanzlerin. 58 % der SPD-Angehörigen sind für Ihre Wiederwahl, natürlich, wenn es zur Fortsetzung der großen Koalition kommt ( MUTTI  SOLL NOCN MAL RAN, Der Stern, Nr. 46/16, S. 18)

[7] Siehe Anmerkung 4

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30. September 2015 3 30 /09 /September /2015 09:49

Frieden in Syrien, jetzt!

(Veröffentlicht in Publik-Forum, Nr. 18/15, S. 20)

Wie das Unmögliche möglich werden könnte, schrieb ein Völkerrechtler an die Präsidenten der beteiligten Staaten

Der Jurist Hinrich Bartels, Gründer des Instituts für internationales Recht der Kunst-und-Recht-Stiftung, mischt sich seit Jahren mit bemerkenswerten Vorschlägen zur Friedenspolitik in die politische Diskussion ein. Er hat nun einen Friedensvorschlag für Syrien entwickelt und diesen an den Außenminister Deutschlands sowie an die Staatspräsidenten Russlands, Frankreichs, der USA und an den Premierminister Großbritanniens geschickt. Im Folgenden wird dieser Vorschlag dokumentiert

Seit fünf Jahren tobt in Syrien der Bürgerkrieg. Hunderttausende, darunter Kinder und Frauen, sind getötet worden. Es wird gefoltert, vergewaltigt und spektakulär hingerichtet. Millionen traumatisierte Bürger sind auf der Flucht nach Europa. Einige Staaten Europas, darunter Deutschland, nehmen viele von ihnen auf, aber mit dem Hinweis, dass die Gefahr der Überforderung besteht. Andere Staaten, darunter Israel, aber auch die reichen Staaten der arabischen Halbinsel, weigern sich, syrische Flüchtlinge ins Land zu lassen.

In Syrien nimmt die Zahl der Toten zu, Kulturstätten werden zerstört, das Land wird in eine unbewohnbare Wüste verwandelt. Nur die Beendigung des Bürgerkrieges kann retten, was noch zu retten ist.

Der entscheidende Grund dafür, dass Syrien nicht befriedet wird, liegt, darin, dass die USA Frieden nur dann für machbar halten, wenn das Assad-Regimes beseitigt wird. Im Widerspruch dazu bekämpfen sie jedoch aus der Luft die Terrormiliz Islamischer Staat, die sich den Sturz des Assad-Regimes zum Ziel gesetzt hat. Im Prinzip haben die USA damit einen Krieg gegen Syrien eröffnet, denn jede militärische Aktion gegen einen fremden Staat ohne dessen ausdrückliche Zustimmung eröffnet völkerrechtlich den Krieg gegen diesen Staat. Präsident Baschar al-Assad duldet das Vorgehen der USA stillschweigend, weil der IS auch sein Gegner ist.

Der Iran und Russland haben sich bereit erklärt, ihren Beitrag zur Beendigung des Bürgerkrieges in Syrien zu leisten. Ihre Bedingung ist allerdings die Wahrung der Herrschaft des Assad-Regimes. Die USA, die den Islamischen Staat bereits aus der Luft bekämpfen, haben dagegen protestiert, weil sie darin die Aufrechterhaltung der Unrechtsherrschaft des Assad-Regimes sehen. Der französische Präsident Francois Hollande hat die Bekämpfung des IS aus der Luft angekündigt. Beide Staaten, Frankreich und die USA, verwandeln damit den Bürgerkrieg in einen internationalen bewaffneten Konflikt, wie man inzwischen den Krieg bezeichnet. Doch das hat völkerrechtliche Folgen: Wenn Russland und der Iran ohne Absprache mit den USA und Frankreich militärisch zur Beendigung des Bürgerkrieges intervenierten, wären sie automatisch Kriegsgegner der USA und Frankreichs. Da sie das nicht wollen, geschieht nichts zur Befriedung Syriens.

Unter diesen Bedingungen kann der Krieg nur durch »Peace-keeping« unter Führung der UNO beendet werden. Peace-keeping bedeutet ein Ende der Gewalt, allerdings ohne dass weitergehende politische Ziele, wie zum Beispiel der Sturz des Assad-Regimes, verfolgt werden. Über die künftige Regierung in Syrien muss das syrische Volk später durch Wahl entscheiden.

Dieses Peace-keeping unter Führung der UNO setzt eine Allianz zwischen dem Iran, Russland, Frankreich und den USA zur Beendigung des Krieges in Syrien voraus. Im Augenblick scheint diese Allianz undenkbar. Andererseits ist die Dramatik der Ereignisse in Syrien soweit fortgeschritten, dass es nur noch Verlierer geben wird: Das Assad-Regime wird sich ohne militärische Unterstützung Russlands nicht mehr lange an der Macht halten können. Noch mehr Menschen werden vor der Gewalt fliehen. Am Ende könnte der Islamische Staat profitieren, was den USA und Frankreich genauso wenig in das Konzept passt wie Russland und dem Iran. Da alle zu verlieren drohen, besteht die einzige Chance zur Beendigung des Krieges in einem koordinierten Peace-keeping-Prozess, der sieben Schritte umfassen müsste:

1.) Die Alliierten holen das Einverständnisses des syrischen Präsidenten Al-Assad zur Befriedung durch alliierte UNO-Truppen ein.

2.) Die syrische Armee wird in die Kaserne zurückbeordert, der Sitz der syrischen Regierung und des Präsidenten werden durch UNO-Truppen gesichert. Diese übernehmen auch die Befehlsgewalt über die syrische Armee.

3.) Die Bevölkerung wird aufgefordert, alle Waffen an bestimmten Orten in eine bestimmten Zeitraum abzugeben.

4.) Es ergeht eine Amnestie an alle diejenigen, die diese Forderung erfüllen.

5.) Das übrige Territorium Syriens wird unter Brechung des Widerstandes der noch vorhandenen Waffenträger durch die UNO-Truppen vorübergehend besetzt. Soweit noch Waffentragende gefangen genommen werden, handelt es sich nicht um Kriegsgefangene, sondern um Verbrecher, die später unter Anklage zu stellen sind.

6.) Nachdem der Waffenstillstand festgestellt wurde, setzt die Allianz einen Termin zur Neuwahl der Regierung einschließlich des Präsidentenamtes an. Dabei dürfen nur Parteien und Kandidaten zugelassen werden, die keine Bevorzugung einer Ethnie und einer Religion in ihrem politischen Programm aufgenommen haben.

7) Nach der Durchführung freier Wahlen ziehen sich die Besatzungstruppen schrittweise zurück und übergeben der Befehlsgewalt über die syrische Armee an die neue syrische Regierung.

Es ist davon auszugehen, dass bei der Wahl das Assad-Regime abgelöst wird. Um Russland für den Friedensprozess zu gewinnen, müssen die geostrategischen Interessen Russlands in diesem Peace-keeping Prozess respektiert werden.

[1] Das Institut hat eine politische internationale Verfahrensordnung entwickelt, auf Grund der von den Staaten Rechte und Interessen gewaltlos verfolgt werden. Näheres dazu erfährt man auf der auf der Webseite des Instituts dort unter Aktuelle Themen, dort z.B. Strategiepapier, Peace (short, Die Friedensordnung (Kurzfassung)

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12. Mai 2014 1 12 /05 /Mai /2014 15:33

 

 

In der Ukraine hat der Bürgerkrieg begonnen. Am 25 Mai 2014 soll per Wahl in dem Land eine von der Mehrheit der Bevölkerung getragene Regierung gewählt werden. Diese Wahl kann von allen Bürgerkriegsparteien nur als rechtmäßig und fair akzeptiert werden, wenn der Bürgerkrieg  und damit jede Gewaltausübung beendet sind. Die Wahl muss gelingen. Sie ist die letzte Chance zur Rettung der Ukraine und zur Wiederherstellung guter Beziehungen zwischen Russland, der EU und den Nato-Staaten. Die Ukraine darf weder Beuteobjekt der westlichen Staaten (Assoziierung der Ukraine mit der EU unter Ausschluss von Russland, Mitgliedschaft der Nato) oder des Osten, (Okkupation der Ukraine in den russischen ausschließlichen Einflussbereich), werden. Die Ukraine kann sowohl für die EU-Staaten als auch für Russland ein wertvoller Brückenstaat werden, so dass weitere gute Beziehungen zwischen Ost und West möglich sind. Scheitert die Wahl, weil der Bürgerkrieg nicht beendet werden kann, so wird die Nato wieder ein Bündnis gegen Russland und nicht ein Bündnis gegen den Krieg selbst.

Die Separatisten, vorwiegend Bürger russischen Ursprungs, werden nur dann von der Gewalt ablassen, wenn ihnen in Aussicht gestellt wird, dass ihre bisherigen Opfer und Gewaltanstrengungen nicht völlig umsonst gewesen sind. Das bedeutet, dass die Gebiete, die sie von der der Ukraine separiert haben wollen, zumindest eine weitegehende Autonomie erhalten, d.h., die Ukraine muss eine föderativer Bundesstaat werden. Ferner sollte man diesen weitgehenden von der russischen Bevölkerung getragene Bundesländern der Ukraine das Recht zusichern,  nach 10 Jahren darüber abstimmen zu dürfen, Teilrepubliken Russlands oder eigenständige souveräne Staaten zu werden und damit aus dem Staatenbund der Ukraine auszuscheiden.

 

Gewalt, einmal ausgebrochen, wird diffus und um seiner selbst willen ausgeübt. Sie lässt sich durch noch so vernünftige Vorschläge nicht mehr eindämmen. Sie werden einfach nicht zur Kenntnis genommen. Man will Rache und sonst nichts. Selbst der russische Präsident Wladimir Wladimirowitsch Putin wird mit noch so gut gemeinten Worten diese Gewalt nicht mehr eindämmen können.

Sie muss also durch Gegengewalt beseitigt werden. Das kann nur ein aus dem Ausland eingesetzte Militär sein. Es  muss streng neutral sein und nur die Gewalt, gleich vom wem sie kommt, beseitigen( peace keeping). Der Auftrag an das Militär sollte  von der UNO kommen. Die ukrainische Bevölkerung wird aufgefordert, den zu entsendenden UNO-Truppen alle nicht ausdrücklich zugelassenen Waffen (Ohne Waffenschein) zu übergeben. Die Übergabe der  Waffe wird quittiert mit der Garantie, strafrechtlich nicht weiter verfolgt zu werden, es sei denn, es handelt sich um Mord außerhalb der politischen Auseinandersetzungen. Ferner erhält der Übergeber die Garantie, nicht zum Schadensersatz verpflichtet zu werden, soweit es sich um die Beschädigung öffentlicher Einrichtungen und Gebäude handelt.

Die Ukraine erhält als erste Maßnahme, die Anweisung , ihre Truppen in die Kasernen zurück zu beordern, die Polizei bekommt die Order, politisch geübter Gewalt nicht einzudämmen und dies den von der UNO entsandten Truppen zu überlassen. Zu dem Auftrag, bis zur Wahl am 25. Mai jede Gewalt zu verhindern,  gehört die Räumung der öffentlichen Gebäude, das Verbot jeder Gewaltausübung und jeder Beschimpfung und die Anordnung von Ruhezeiten, Ruhezonen und Ausgehsperren, in denen die Bürger in ihren Häusern zu verbleiben haben. Ihr Auftrag ist also ein polizeilicher. Er wird sofort militärisch, wenn die UN-Truppen angegriffen werden und zwar gegenüber der Gruppe, von der die Gewalt ausgeht und die den Anordnungen nicht Folge leistet. Dieses ist den bisher gewalttätig gewesenen Gruppierungen schriftlich (notfalls per Flugblatt oder Internet) mitzuteilen.

Bezüglich der Entsendung der UNO-Truppen gibt es  2 Untervorschläge:

  1. Die Uno-Truppen setzen sich aus russischen Kontingenten und denen eines Nato-Staates zusammen. Das Oberkommando sollte einem asiatischem Staat (Indien oder Japan) anvertraut werden.

  2. Die UNO-Truppen setzen sich aus indischen und japanischen Kontingenten zusammen.

     

    Persönlich wird der erste Vorschlag favorisiert Er setzt ein Vertrauen der westlichen Staaten gegenüber Russland voraus. Russland wird nicht anders können, sich dieses Vertrauens würdig zu erweisen. Außerdem ist davon auszugehen, dass die Separatisten den Anordnungen russischer Offiziere eher Folge leisten werden, als denen japanischer oder indischer.[1]

    Die Krise der Ukraine ist eine für das Land und seine Bevölkerung eine existentielle. Sie befindet sich in  einer Notsituation, in der eine Rettung mit einem normalen standarisierten Krisenmanagement nicht möglich sein wird. Wenn man sich zu einem Dialog zusammen findet, ohne dass die Ziele genau bestimmt sind, so kann er nur erfolglos sein. Alle Betroffenen, die Ukraine, Russland, die EU, die Nato-Staaten dürfen deshalb nur diese zwei Ziele im Auge haben:

  1. Rettung der Ukraine,

  2. Wiederherstellung des Friedens zwischen Ost und West.

     

    Dieser Vorschlag ist an folgende Politiker und Institutionen geschickt worden:

 

  1. Die Bundeskanzlerin, Dr. Angela Merkel,

  2. den Außenminister, Dr. Frank-Walter Steinmeier,

  3. der Verteidigungsministerin Dr. Ursula von der Leyen

  4. an die Botschaften in Berlin:

  1. Russlands, seine Exzellenz Wladimir M. Grinin,  

  2. der Ukraine, seine Exzellenz Pavlo Klimkin,

    An die Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen e.V.,

    an folgend Institutionen:

    1. Internationaler Versöhnungsbund,

    2. Pax Christi,

    3. Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen e.V.,

    1. an die Zeitschriften:

    1. Publik –Forum,

    2. Der Stern.

                 c. ) Focus,

                 d. ) Der Spiegel,

                 e.)  Frankfurter Allgemeine Zeitung

                 f.) Die Welt,

                 g.) Die Zeit,



    [1] Die Separatisten sind schon jetzt gegenüber dem russischen Präsidenten Putin oppositionell, indem sie entgegen dessen Wusch am 11. 5. 2024 das Referendum zur Abspaltung der Ostokraine  durchführen wollen. 

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    12. Mai 2014 1 12 /05 /Mai /2014 15:32

     

    Es gibt eigentlich gibt es nur drei Lösungen, zwischen dem palästinensischen und dem israelischen Volk Frieden herzustellen:

    1. Israel dehnt seine Herrschaft über ganz Palästina aus. Israelis und Palästinenser werden gleichberechtigte Staatsbürger in  einem säkular ausgerichteten Staat. Großisrael.

    2. Es wird neben Israel ein völlig selbständiger und unabhängiger weiterer Staat im Nahen Osten errichtet.

    3. Es wird neben Israel ein zunächst völlig unabhängiger weiterer Staat für das palästinensische Volk errichtet, diese bilden aber zusammen eine  

                             Union Palästina.

      Voraussetzung aller drei genannten Lösungen ist, dass der durch die bisherige Gewalt geübte Hass zwischen den Bevölkerungen beseitigt wird. Aber nicht nur der muss  überwunden werden, sondern auch die fundamentalistischen Ansichten, die  in beiden Völkern vertreten wird, dass allein das eigene Volk, die eigene Religionsgemeinschaft berechtigt ist, in dem gelobten Land zu leben. Die Beseitigung des Hasses und Aufgeben derartige Ansprüche ist für die Regierungen Israels und der Autonomiebehörde ein dringendes Gebot gegenüber den von ihnen vertretenen Völkern. Erst wenn sie das geschafft haben, können sie in den Verhandlungen den Frieden herstellen. Die Verhandlungen dürfen von keinem der beiden Völker als von dem anderen Volker erzwungen angesehen werden, d.h., keiner der Verhandlungspartner darf sich in der Position des Siegers oder Unterlegenen wähnen. Ziel der Verhandlungen muss ausschließlich die Herstellung des Friedens sein, d.h., die Gewährung  von Sicherheit für beide Völker vor innenpolitscher und außenpolitischer Gewalt. Das eine Volk darf nicht mehr der Feind des anderen sein, sondern beide müssen diejenigen auch jeweils im eignen Volk als feindlich ansehen, die weiter auf Gewalt und die Vernichtung des jeweils anderen Volkes setzen. Dieses neue Bewusstsein der beiden Bevölkerungen und der gemeinsame Wille zum Frieden müssen die Verantwortlichen für die beiden Völker erzeugen bzw. unterstützen. Inzwischen hat sich insbesondere nach dem Konflikt zwischen dem Gazastreifen und Israel im Jahre 2012 herausgestellt, dass beide Völker, sowohl die Palästinenser als auch die Israeli sich dringend den Frieden herbeisehnen. Die beiden Völker können die Aussöhnung Frankreichs und Deutschlands und die Eingehung  freundschaftlicher Beziehungen zwischen den beiden Staaten und Völkern nach den beiden letzten Weltkriegen zum Vorbild nehmen.

      Zur Lösung 1.)

      Es ist die Sehnsucht des palästinensischen Volkes, selbst über sein Schicksal bestimmen zu dürfen. Selbst das Versprechen, gleichberechtigte Bürger eines Großisraels zu werden, werden sie nicht annehmen können. Auch die Israelis werden sich schwer tun, die völlige Gleichberechtigung der Palästinenser mit ihnen in einem Großisrael herbeizuführen, denn schließlich ist Israel als Staat der Juden gegründet worden. Dieses Ziel haben die Juden erreicht und sie werden es sich weder nehmen noch verändern lassen.

      Zur Lösung 2.)

      Dieser Lösung scheint der Siedlungsbau Israels im Westjordanland für die Israelis entgegen zu stehen. Die Siedlungen sind damit auf dem Gebiet errichtet worden, das den Palästinensern als ihr ausschließliches Hoheitsgebiet zugesprochen werden kann. Dennoch ist das keine Problem, die die Friedensbildung durch Errichtung eines palästinensischen Staates verhindern sollte.

    1. Keine Lösung wäre allerdings, die Siedler müssten das festgelegte Territorium des palästinensischen Gebietes räumen.

    2. Die einzig richtige wäre, sie blieben dort, wo sie wohnten, würden aber Staatsangehörige des neuen palästinensischen Staates.  Sie würden dadurch in ihm zu einer israelischen Minderheit und könnte entsprechend mit besonderen Minderheitsrechten ausgestattet werden.

      In Israel gibt es bereits eine palästinensische Minderheit. Die israelische  in dem palästinensischen Staat muss die gleichen qualifizierten Minderheitsrechte zuerkannt werden, wie sie die palästinensische  in Israel bereits hat oder erhalten wird.  Jeder der beiden Staaten wird sich bemühen. besser als der andere die Rechte seiner Minderheiten zu schützen und zu wahren. Insbesondere würde jeder Staat bei Errichtung des palästinensischen Staates darauf achten, dass der neu zu errichtende Staat auch von der Infrastruktur, der Verwaltung  und den Versorgungssystemen her gut in der Lage sein wird, die israelischen  Minderheitsrechte zu achten. Die israelischen Siedlungen waren auch dann besonders geschützt und berechtigt, wenn das palästinensische Kommunalrecht entsprechend ausgestattet würde. 

      Es sollte allerdings keinem Israeli verwehrt werden, die Annahme der palästinischen Staatsangehörigkeit  zu verweigern. Allerdings müsste er dann wohl das Land verlassen, wenn er es nicht vorzöge, als geduldeter Ausländer in dem palästinensischen Staat zu leben. Das wäre dann aber keine Vertreibung, sondern ein freiwilliges Verlassen des Landes.

    Dennoch ist daran zu zweifeln, ob die Lösung zu 2.) schon einen endgültigen und dauerhaften Frieden herbeiführen kann. Dafür ist das Gebiet Palästina  für zwei völlig selbständige und abgetrennte Staaten einfach zu klein und die Bevölkerungen zu groß. Es ist damit zu rechnen, dass  die Palästinenser in der Enge ihres Raumes sich weiterhin fragen, warum ihr Land allein Probleme mit der Infrastruktur, mit der Wasserversorgung mit den Zugängen zum Meer hat und der andere Staat, Israel, nicht. So lange derartige Fragen  berechtigter Weise gestellt werden können, so lange bleibt der Frieden fragmentarisch.

    Zur Lösung 3.)

    Rettung für beide Staaten gibt es nur dann, wenn sie  sich in eine Union integrieren.

    Die Union der beiden Staaten kann für beide Völker nur von großem Gewinn sein. Ein Krieg zwischen ihnen ist damit so gut wie ausgeschlossen: Beide Völker in Eintracht werden in der Staatengemeinschaft und in der globalen Wirtschaft eine bedeutende Rolle spielen. Die Union eines islamisch mit einem jüdisch geprägten Staat wird ein Vorbild für das friedliche organisierte  Zusammenleben der verschiedenen Religionsgemeinschaften auf engen Raum sein. Ein solches Vorbild braucht man nicht nur im vorderen Orient, sondern auch in Asien und Afrika.

    Das Siedlungsproblem wäre ideal gelöst, denn sowohl die Israelis und die Palästinenser bekämen zwei Staatszugehörigkeiten, die ihres Staates und die der Union. Es wäre für die Palästinenser kein Problem, in Israel zu leben und für die Israelis in ihren Siedlungen in dem palästinensischen Staat

    Diese Union sollte zunächst nur ganz beschränkte Kompetenzen erhalten. Dazu gehört auf jeden Fall die  Unterhaltung des Militärs. Dadurch muss zum Ausdruck gebracht werden, dass die UNION nach Außen sich nur noch durch militärische Gewalt gegenüber anderen Staaten behaupten muss und dass im Inneren endlich Frieden herrscht. Die Regierung dieser Union sollte unabhängig von der Größe der beiden Völker in der Führung zunächst strikt paritätisch besetzt sein. 

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    24. April 2012 2 24 /04 /April /2012 16:36

    Das Institut für internationales Recht ist, wie der Name schon sagt, von der Kunst-und-Rechts-Stiftung ins Leben gerufen worden. Sie hat die Arbeit an einer internationalen Rechtsordnung ihres Gründers, Hinrich Bartels, der bis zu seiner Pensionierung Richter am Amstgericht in Nordenham war, übernommen. In groben Zügen soll diese nachfolgend vorgestellt werden;

    Wer mehr wissen will, sollte die die Webseite des Insitituts, unter dem link, Auszüge aus der Arbeit und dann die Friedensordnung. Anwählen.;

     

    Nun die Vorstellung;

     

              

                                 Institut für internationales Recht
                                  der Kunst-und-Recht-Stiftung
    Direktor Hinrich Bartels, Saarstr.28, 26954 Nordenham, Telefon : 04731 5252,
    Fax: 04731 360749, E-Mail:  info@institut-fuer-internationales-recht.de,
                                                                                                  Nordenham, d. 8.10.12

                              

              Die Friedensordnung (FO)

                            bestehend aus einer

                 politische Verfahrensordnung

                                und einem

            Aggressionsverhinderungsverfahren

                        

      Frieden, Gerechtigkeit und Schöpfungswahrung

                              durch das Recht.

     

           Von der Weltmachts- zur Weltrechtsordnung.

     

    Diese Überschrift mag  sehr bombastisch und damit utopisch klingen. Es geht aber „nur“ um  eine Veränderung der Weltordnung  durch Verbannung der Gewalt aus den internationalen Beziehungen der Staaten, um die Ermöglichung eines sozialen Ausgleichs unter den Völkern und die Erhaltung der Biosphäre Erde durch das Recht.

    Das soll nicht über einen Weltstaat oder Weltförderation erreicht werden, sondern über eine schlichte politische Verfahrensordnung, die den Krieg ersetzt. Sie soll die diplomatischen Verhandlungen nicht verdrängen, sondern soll von den Staaten erst dann in Anspruch genommen werden können, wenn die Verhandlungen stocken oder man wie bisher davor steht, das Problem gewaltsam, also durch Krieg, zu lösen. Mit dieser Verfahrensordnung soll nicht nur das Recht durchgesetzt, sondern auch Interessen verwirklicht werden können, wie das früher durch den gewaltsamen Krieg möglich war, es aber schon lange nicht mehr ist.

     

    Die zu schaffende Friedensordnung (FO) hat zwei verschiedene Verfahren. Das eine ist die bereits genannte

     

                                politische Verfahrensordnung,

     

    das andere ist ein

     

                          Aggressionsverhinderungsverfahren,

     

    das  den Ausbruch eines gewaltsamen Krieges verhindern soll.

     

    Die politischen Verfahrenordnung  können vornehmlich  Staaten in Anspruch nehmen. Das setzt voraus, dass ihre volle Souveränität nicht nur  bestehen bleiben  soll, sondern,  soweit sie sie bereits verloren haben, sie wieder in diesen Status versetzt werden sollen. Die Verfahrensordnung wird dazu führen, dass  für die Staaten ein Zwang besteht,  sich zu Rechtsstaaten zu entwickeln.

    Das Verfahren zur Verwirklichung eigener Rechte und Interessen können aber nicht nur Staaten in Anspruch nehmen, sondern auch Minderheiten, soweit sie sich zuvor gemäß der Verfahrensordnung als Verfahrenssubjekte organisiert haben. Anspruchsgegner dieser Minderheiten werden dann die sie beherbergenden Staaten sein.

    Weiter werden an diesem Verfahren  die wichtigsten Lebenssphären der Erde, wie die Atmosphäre, die Meere, große Seen, Steppen, Moore, große Ströme usw. beteiligt. Sie erhalten die Rechtsfähig- und damit auch die Prozessfähigkeit. Natürlich müssen sie dabei unter Vormundschaft gestellt werden. Befindet sich eine Lebenssphäre allein im Besitz eines Staates, so hat dieser die größten Chancen, die Vormundschaft über sie zu erhalten. Im Übrigen werden die Vormundschaften auf Zeit über die UNO den Staaten, die sie für sich beantragen, zugewiesen. Die Verantwortlichkeiten für die Atmosphäre und die Ozeane muss allerdings besonders geregelt werden.

    Die für eine Lebenssphäre verantwortlichen Staaten werden so zu Doppelstaaten, einmal als staatliche Gebietskörperschaften, das andere Mal als  für bestimmte Lebenssphären verantwortliche, völkerrechtliche Subjekte. Als solche können sie  die zum Erhalt und Bestand der Lebenssphäre notwendigen Interessen verfolgen, und zwar auch über die politische Verfahrensordnung.

    Alle Staaten wählen sich überdies einen oder mehre Patenstaaten. Diese können von ihren Mündelstaaten in Anspruch genommen werden, wenn sie sich in Not befinden.

     

    Mit diesem Verfahren ist kein Staat, keine Minderheit mehr gezwungen, zur Durchsetzung seiner oder ihrer Interessen Gewalt anzuwenden. Die Biosphäre Erde wird konkret von der Staatengemeinschaft insgesamt und von den Staaten im Einzelnen vernetzt geschützt. Erfolgreich ist derjenige in dem Verfahren, der die überwiegenden Interessen verfolgt. Es gibt also einfache, überwiegende und vitale Interessen. In zwei Verfahrensstufen wird über sie entschieden. Eingeleitet wird das Verfahren durch die Forderungsschrift eines Staates gegen einen anderen. Sie geht beim Generalsekretär ein, der sie wie eine Klage bezüglich ihrer formellen Voraussetzungen überprüft.

    Gegen die Forderungsschrift kann der verweigernde Staat Widerspruch einlegen, wenn er die FO akzeptiert hat. Der Generalsekretär gibt dann das Verfahren an den IGH ab.

     

                               Die erste Verfahrenstufe

     

    findet also vor dem IGH statt.

    Das Gericht prüft, ob ein Forderungsgrund besteht und berechtigte, überwiegende oder vitale  Interessen geltend gemacht werden. Das Verfahren endet durch ein Urteil, das die Parteien aber nicht akzeptieren müssen. Ist nur eine Partei nicht mit ihm einverstanden, so wird das Verfahren in der zweiten Stufe fortgesetzt.

     

                                Die zweite Verfahrensstufe

     

    findet vor der Generalversammlung statt.

    Ziel dieser Verfahrensstufe ist die Erarbeitung eines Vergleichs. Dazu wird die Generalversammlung in drei Unterversammlungen eingeteilt. Die eine wird aus den  Streithelferstaaten  der einen Partei, die andere aus den Streithelferstaaten der anderen Partei und die die dritte aus den sog neutralen Staaten gebildet. Letztere erarbeit einen Vergleichsvorschlag, über den dann in den beiden Streithelferversammlungen getrennt abgestimmt wird und in denen Zusätze und Veränderungen beschlossen werden können. Die Gesamtgeneralversammlung stimmt dann letztlich über den endgültigen Vergleich ab. Keine Partei muss den Vergleich annehmen. Ihn abzulehnen ist aber risikoreich.

    Nimmt nämlich nur der beklagte Staat den Vergleichsvorschlag an, so wird die Forderung vom Generalsekretär zurückgewiesen. Nimmt allein der fordernde Staat den Vergleichsvorschlag an, so gilt das ursprünglich Geforderte als berechtigt und der fordernde Staat erhält eine entsprechende Urkunde. Nimmt keine Partei den Vergleichsvorschlag an, so  stellt der Generalsekretär das Verfahren  mit der Anordnung ein, dass die Forderungen an den verweigernden Staat innerhalb von 10 Jahren nicht erneut gegen ihn geltend gemacht werden können. Allerdings können sich die Parteien auch auf eine der Entscheidungen des Vorverfahrens einigen. Das sind das Urteil des IGH und  der Vergleich der neutralen Staaten, Allein wenn der Vergleichsvorschlag gegen vitale Interessen eines der streitenden Staaten verstößt,  kann der betroffene dies vom IGH feststellen lassen, so dass das Verfahren in der zweiten Verfahrensstufe neu beginnt.[1]

     

    Das Verfahren kennt auch eine

     

     Zwangsvollstreckung,

     

    die nach den Erfahrungen mit dem Europäischen Gerichtshof wahrscheinlich niemals in Anspruch genommen  werden muss. Sie ist so geregelt, dass eine Demütigung des Schuldnerstaates nicht stattfindet.

     

    Allein durch diese Verfahren sind alle Staaten  und Völker in einem dichten Netz miteinander eingebunden, so dass ein gewaltloser Interessenausgleich und ein effektiver Schutz der Natur gewährleistet sind.

     

    Die politische Verfahrensordnung ersetzt den Krieg, das bisherige Interessenverfolgungsinstitut. Dennoch gibt es zurzeit nicht die Sicherheit, dass nicht doch noch ein Staat plötzlich auf das antiquierte Institut Krieg zurückgreift.

    Neben der politischen Verfahrensordnung sieht die Friedensordnung deshalb auch ein

     

                            Aggressionsverhinderungsverfahren

     

    vor. Das funktioniert im Wesentlichen durch die  antizipierte Kriegserklärung. Danach erklärt jeder Saat mit der Unterzeichnung der FO, jedem anderen den Krieg, soweit dieser einen Angriff gegen einen anderen Staat vornimmt. Ferner erklärt er, dass er selbst allen anderen Staaten den Krieg erklärt haben will, wenn er es selbst ist, der einen anderen Staat mit einem Angriff überfällt. Der Angriff wird genau definiert, aber weit gefasst.

    Das Aggressionsverhinderungsverfahren wird durch eine passive Kriegserklärung des angegriffenen Staates eingeleitet wird. In ihr wird der Staat, der den Angriff vorgenommen hat, der Aggression beschuldigt. Der beschuldigte Staat erhält die passive Kriegserklärung über dem UNO-Generalsekretär mit der Aufforderung sich zu den Beschuldigungen zu erklären, sie zu bestätigen oder durch Widerspruch zu bestreiten. Widerspricht der beschuldigte Staat, leitet der Generalsekretär die nachfolgenden Verfahren ein, die ersten beiden gleichzeitig:

    1.) das Sicherungs-,

    2.) das Ermittlungs- und

    3.) Bekämpfungsverfahren.

    In dem ersten Verfahren wird der beschuldigende Staat vor weiteren möglichen Angriffen auf seinem Territorium abgesichert, in dem zweiten werden die Behauptungen des beschuldigenden Staat, soweit sie bestritten sind durch eine bei der UNO eingerichtete Friedenspolizei überprüft. Werden sie von der Friedenspolizei bestätigt leitet der Generalsekretär das Bekämpfungsverfahren ein. Von angeforderten Truppen wird in diesem Verfahren der ermittelte Aggressorstaat so lange bekämpft, bis er kapituliert. In der Kapitulationserklärung muss er die angerichteten Schäden und verursachten Kosten ersetzen.

    Der Staat, der sich weigert, Truppen zur Absicherung und zur Bekämpfung zur Verfügung zu stellen, begeht einen Angriff durch Unterlassung, so dass er wie der Beschuldigte Staat bekämpft wird.

    Die passive Kriegserklärung kann sich auch gegen einen unbekannten Staat richten, wenn der erklärende Staat nicht den Verursacher des Angriffs nicht kennt. Der Generalsekretär leitet die ersten beiden Verfahren ein. Wird der Aggressorstaat ermittelt, so wird es gegen diesen fortgesetzt, bleibt der Verursacher des Angriffes unbekannt, wird das Verfahren eingestellt.

     

    Dem Aggressionsverhinderungsverfahren sind angegliedert ein Bedrohung- und ein Terrorverhinderungsverfahren.

     

    Teil des Aggressionsverhinderungsverfahrens ist auch ein internationales Waffenrecht. Danach ist jeder Staat verpflichtet, den Bestand seiner Waffen durch Registrierung und Kennzeichnung nach Lagerungsort und Besitzer offen zu legen und das von der UNO überprüfen zu lassen.

     

    Die FO wird vorgestellt und begründet in einer sehr umfangreichen Studie mit dem Titel, Das Recht zum Töten im Krieg mit dem Untertitel: „Wer darf warum, wie lange noch, wann, wo und wen im Kriege töten? “  Der Thema ist bewusst so provokant gewählt, denn es soll aufgezeigt werden, in welch einer zivilisatorischen Krise sich die Menschheit noch befindet und dass es höchste Zeit ist, sie aus dieser zu befreien.

     



    [1] Ursprünglich war eine dritte Verhandlungsstufe zwingend vorgesehen. Sie stand aus Wettspielen oder Wettkämpfen. Welche das sind, wann und wo sie stattfinden, bestimmte im Wesentlichen der Staat, der in den vorhergehenden beiden Verfahrensabschnitten obsiegt oder als einziger den Vergleichsvorschlag angenommen  hatte. Die Verfahrensstufe diente also vornehmlich der Dokumentation des Ergebnisses der bisherigen Verfahrensabschnitte. Die Regierung des unterlegenen Staates soll ihrer Bevölkerung zeigen können, alles getan zu haben, um die Krise in ihrem Sinne zu lösen.  Das Verfahren sollte weitgehend dem Krieg unter Ausklammerung des Faktors Gewalt angepasst sein. Es muss deshalb die irrationellen Faktoren, wie die Zufälligkeit und die Schicksalsbestimmung des gewaltsamen Krieges enthalten. Ferner sollen durch das Spiel oder den Wettkampf, die in der Regel in einer politischen Krise sich entwickelnden  Aggressionen abgebaut werden.

    Wie sich in der bisherigen Korrespondenz des Autors herausgestellt, wird die dritte Verfahrensstufe einzuführen,  die Kompetenz der agierenden Politiker und Völkerrechtler überfordern. Sie bleibt als Alternativvorschlag bestehen. Die Parteien werden am Ende der zweiten Verhandlungsstufe gefragt, ob sie die Durchführung der dritten wünschen. So stellt sich ganz konkret heraus, inwieweit die Parteien im anhängigen Fall die Durchführung derselben für notwendig halten oder nicht. .

    Als weiterer Alternativvorschlag für eine dritte Verhandlungsstufe ist die Durchführung eines virtuellen Krieges oder eines Krieges in Manöverform (ohne Zerstörung, Verletzungen und Tötungen) vorgesehen. Auch diese Shows sind geeignet, die Völker und Regierungen von der Richtigkeit des Ausganges des Verfahrens zu überzeugen. Die Parteien können im konkreten Fall auch diese Alternative wählen, wenn sie meinen, die zwei vorhergehenden Verfahrenstufen haben noch nicht zu einem für alle Beteiligten akzeptablen Ergebnis geführt.

     

     

                               Gerechtigkeitsfindung auf Grund

                               der politischen Verfahrensordnung

     

       Die vorgeschlagene politische Verfahrensordnung dient nicht nur dem Frieden, sondern  auch der Gerechtigkeitsfindung, denn letztlich werden immer überwiegende und vitale Interessen verwirklicht. Überwiegende Interessen sind dann gegeben, wenn die Mehrheit der Staaten die Forderungen des am Verfahren beteiligen  Staates für berechtigt hält.

    Dass die die Existenz der Staaten und  Völker durch wirtschaftliche Not und ungerechte Verteilung des Wohlstandes in äußerster Gefahr und dass der Weltfrieden durch diesen Zustand entsprechend gefährdet ist, sieht auch der ehemalige Generalsekretär der UNO, Kofi Annan ebenso und meint deshalb zurecht, dass die Beseitigung dieser Ungerechtigkeit zu den wichtigsten Aufgaben der UNO gehöre.[1] [2]

     

                                                         I.

     

     Ein Paradigmenwechsel im Gefüge der Staatengemeinschaft von einer Machtordnung zu einer Rechtsordnung wird aber dann erst eintreten, wenn jeder Staat einen Rechtsanspruch auf Hilfe aus der Not gegenüber einem anderen Staat hätte. Erst, wenn das der Fall ist, kann man eigentlich auch von einem wirklichen Frieden reden, denn nur ein gerechter Frieden beendet die Krise.[3] Gerecht ist ein Frieden nämlich erst dann, wenn ein Volk, bzw. ein Staat nicht weiterhin zwangsweise in Elend auf dem ihm zugewiesenen Territorium ausharren müssen, weil kein anderer Staat, der das Glück hatte zu prosperieren, bereit ist, Hilfe zu leisten. Inzwischen sind die Hunger- und Verelendungskatastrophen in Afrika so häufig,  dass, selbst wenn darüber rechtzeitig in allen Medien berichtet wird, die Hilfe fast immer  zu spät kommt. Das Versagen der Staatengemeinschaft ist inzwischen Normalität. Das wurde wieder einmal offenbar bei der Hungerkatastrophe in Niger im August 2005[4] oder in Somalia und Äthiopienim Jahre 2011. Wie der Sozialstaat sich verpflichtet sieht, keinen seiner Bürger in Not zu belassen, und er seine Bürger deshalb mit Ansprüchen zur Rettung aus dieser Not ausstattet, so muss auch die Staatengemeinschaft als Ganzes so beschaffen sein, dass es künftig weder ein allein gelassenes, darbendes Volk, noch einen Staat in bitterer Notlage geben wird. Dies verlangt allein schon die Solidarität unter den Staaten, die angesichts der Bedrängung durch die globale Privatmacht zur Aufrechterhaltung ihrer Staatlichkeit unbedingt von ihnen erhalten und, falls sie schon abhanden gekommen ist, wieder zurück gegeben werden muss.[5]

     

    In dem Statut, Staaten in Not, das der politischen Verfahrensordnung zur Seite gestellt wird, ist vorgesehen, dass jeder Staat sich mindestens einen Patenstaat erwählt, der verpflichtet ist, ihn aus allen möglichen Notlagen zu befreien.[6]       Natürlich darf die Hilfe nicht nur in finanzieller Unterstützung bestehen. Häufig wird es notwendig sein, eine vernünftige Infrastruktur und eine rechtsstaatliche Verwaltung, ein Bildungssystem und medizinische Versorgung aufzubauen. Es ist davon auszugehen, dass jeder Patenstaat bereits bevor sein Schutzstaat in eine solche Lage der Not gerät,  diesem die erforderliche Hilfe zuteil werden lässt, um den Ausbruch der echten Notlage zu verhindern. Aus diesem Grunde werden die Ansprüche auf Hilfe durch Auskunfts-  und Informationsrechte und -pflichten ergänzt. Es ist anzunehmen, dass die Hilfe auf diese Weise so effizient sein wird, dass die Verelendung der Völker und damit die allseits grassierende Migration gestoppt werden. Die Hilfe wird nämlich vor Ort geleistet. Die soziale und ökologische Flucht der jungen und fähigen Bevölkerung soll verhindert werden.  

    Die in  der Vergangenheit in der Entwicklungspolitik begangenen Fehler, die daran bestanden haben, dass man schlicht im Not leidende Staaten mit strengen restriktiven Bedingungen kreditiert oder dortige Unternehmen zur eigenen Gewinnerzielung subventioniert oder eigene Unternehmen errichtet hat, können dabei  nicht wiederholt werden, denn die Erkenntnis, dass bloße Subvention Armut statt Reichtum schaffen kann, scheint inzwischen allgemein zu sein. So wird die Hilfe der Patenstaaten  nicht darin bestehen, dass man den Not leidenden Staaten Gelder zukommen lässt. Vielmehr wird  man gemeinsam entworfene Projekte finanzieren, Infrastrukturen und Verwaltungssysteme aufbauen und zwar dergestalt, dass die Verantwortung der unterstützten Staaten und deren Souveränität dabei nicht geschmälert werden.

    Aus  einem falsch verstandenen Gerechtigkeitsverständnis pflegten Staaten, die Entwicklungshilfe zu leisten sich in der Lage sahen, möglichst vielen Staaten ihrer Wohltaten zukommen  zu lassen. Natürlich waren sie dadurch gehindert, effektive Hilfe zu leisten. Es waren immer Tropfen auf heiße Steine. Wenn nach dem vorgeschlagenen neuen Statut jeder Geberstaat nur einen, zwei oder höchstens drei Mündelstaaten, den zur Hilfe er sich verpflichtet hat, aus Notlagen befreien muss, so kann man von der Erbringung effektiver Hilfen ausgehen.[7]

    Durch die Begründung von Patenschaften. kann auch im sozialen Bereich innerhalb der Weltbevölkerung eine gewisse Symmetrie hergestellt und eine Ursache des Krieges beseitigt werden.[8] Diese Patenschaft wird die Insolvenz eines Staates mit großer Wahrscheinlichkeit verhindern, bzw. wird der Patenstaat in der Lage sein, wenn nicht sogar wiederum  mit Hilfe seines eigenen Patenstaates, den betroffenen Staat aus seiner finanziellen Not der Zahlungsunfähigkeit zu befreien. Durch das System der Patenschaften werden die Staaten  international und effektiv vernetzt, denn auch die Patenstaaten haben Patenstaaten, die Ihnen aus einer Not helfen, in die sie vielleicht geraten sind, weil sie sich bei der Hilfe ihres Mündelstaaten übernommen haben.

    Allein auf Grund dieses Statuts in Verbindung mit der FO kann bittere Not beseitigt,  gewaltsame Ausschreitungen verhindert oder beendet und die  Staaten selbst zur größerer Rechts- und Sozialstaatlichkeit reformiert werden.

     

                                                   II.

     

    Der politischen Verfahrensordnung beigefügt ist auch ein Minderheitsstatut.[9]  Eine Friedensordnung muss es schaffen, auf der einen Seite die Staaten als Träger und Garanten des Friedens zu stabilisieren und auf der anderen, das Recht der Minderheiten als solches anzuerkennen und durchsetzbar zu machen. Die Durchsetzbarkeit dieses Rechts der Minderheiten einschließlich der wichtigsten Individualgrund(freiheits)rechte könnte in die Verfahrensordnung integriert werden. Dazu müsste diesen Minderheiten unter bestimmten formalen Voraussetzungen zur Durchsetzung ihrer Rechte vorübergehend die Staatsqualität zuerkannt werden, damit sie als Subjekte an dem Verfahren teilnehmen  können. All dieses wird in dem Minderheitsstatut geregelt, das der politischen Verfahrensordnung ( FO ) zur Ergänzung beigegeben wird,  d.h. Minderheiten formell dazu berechtigt, gegenüber den sie beherbergenden Staaten ihre Rechte über den StIGH [10] und notfalls auch über die FO durchzusetzen. Sie sind damit zumindest für die Dauer des Verfahrens dem sie beherbergenden Staat rechtlich gleichgestellt und würden damit aus der Sphäre des Gewalt- und Machtkampfes in die eines Kampfes um das Recht gehoben. Gleichzeitig würde damit entscheidend der Terrorismus jener Gruppierungen bekämpft, die Gewalt mit ideellen Zielen verfolgt haben.[11] Vor allem würde den Bürgerkriegen der wichtigste Nährboden entzogen. [12] Allein die Gleichstellung der Verfahrensparteien erfüllt die erste Gerechtigkeitsvoraussetzung einer fairen Auseinandersetzung.[13].  Die Rechte würden materiell auf die Garantie freier Religionsausübung, Freiheit der Schulbildung, der Kulturstätten (Film, Medien und Theater) und die politischen Rechte, wie Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, Unabhängigkeit der Justiz, Pressefreiheit, Wahrung der der anerkannten Menschen- und Grundrechte,[14] Sicherung und Garantie eines sozialen Mindeststandards, Mitwirkungsrechte und kommunale Selbstverwaltung und schließlich auch auf die Autonomie und nur in Ausnahmefällen unter Einschluss der Sezession beschränkt[15]. Haben die Minderheiten ein  internationales Gestaltungsrecht, so sind sie auf Gewalt nicht mehr angewiesen. Sollten sie dennoch und daneben zur Gewalt greifen, so sollte ihnen dieses Recht aberkannt werden.  

     

                                                      III.

     

    Das Minderheitsstatut wird generell bewirken, dass die Staaten sich zu Rechtsstaaten entwickeln, denn die Minderheiten können auf Grund der Verfahren vor dem IGH und über die politische Verfahrensordnung praktisch in erster Linie die Rechtsstaatlichkeit der sie beherbergenden Staaten einfordern. aber auch den Mindeststatus eines Sozialstaates.  Ein Staat, der nicht in der Lage ist, seinen Bürgern eine Existenz ohne Befriedigung der dringendsten Bedürfnisse auf Nahrung, einem Dach über den Kopf, ausreichender Kleidung und Sicherung eines hygienisch ertragbaren Umfelds und Freiheitsbereiche für eine Selbstgestaltung zu erschaffen und zu garantieren, wird schnell in einen Bürgerkrieg zerfallen, wird sich durch Aggressionen nach Außen zu retten versuchen und stellt damit eine Gefahr für den Frieden in der Welt dar. Es ist notwendig, dass die Bürger eines Landes, diese ihre sozialen Rechte geltend machen können und dass der Staat, der nicht in der Lage ist, diese existentiellen Ansprüche seiner Bürger zu befrieden, sich in seiner Not in seinen Patenstaat wird wenden dürfen. Auch der Patenstaat wird auf Rechtsstaatlichkeit seines Mündelstaates bestehen, denn nur einem von Korruption freien Staat kann geholfen werden. Außerdem wird keine aus dem Ausland kommende Industrie in einem Staat investieren, der keine intakte Justiz besitzt.[16] Die Welt braucht heute ein Völkerrecht, das den Völkern mehr als den Staaten und den Unterdrückten eher als den Unterdrücker nützt.“[17] Das  Ziel jeder Organisation menschlicher Verhältnisse und Beziehungen ist die Wandlung der Verhältnisse der Macht in solche des Rechts. Will man das tatsächlich erreichen, so ist es notwendig, ein etabliertes Verfahren zur Konfliktlösung der Staaten untereinander zu finden. Ein derartiges „Verfahren wird den juristisch gezähmten Umgang mit Menschenrechtsverletzungen vor einer moralischen Entdifferenzierung des Rechts schützen und eine unvermittelt durchschlagende moralische Diskriminierung von „ Feinden“ verhindern.[18]

    Steht der Staatgemeinschaft erst einmal die hier entwickelte politische Verfahrensordnung zur Verfügung, dann können natürlich auch die Staaten mit diesem Verfahren überzogen werden, die die inzwischen zahlreich ergangenen Menschenrechtskonventionen nicht erfüllen, natürlich nur diejenigen, die den Leichtsinn begangen haben, diese Konventionen zu unterschreiben. Allerdings muss vorher geklärt werden, wer Anspruchsinhaber dieser Konventionen ist. An sich sind sie so ausgelegt, dass jeder Staat sich gegenüber den anderen Staaten verpflichtet hat, die ihre Bestimmungen einzuhalten. Können Minderheiten nach Annahme des Minderheitenstatuts selbst klagen oder mit Hilfe des politischen Verfahrens ihre Ansprüche geltend machen, so ließe sich daraus folgern, dass diese Ansprüche Staaten für fremde Minderheiten nicht mehr zustehen. Hierzu möchte ich mich nicht abschließend äußern. Es ist nämlich zu bedenken, dass gerade, weil diese Konventionen nicht vorher zwangsweise verwirklicht werden konnten, sehr viele Staaten diese bis dato nur deklaratorisch, d.h. als bekennend wirkende Konventionen unterschrieben haben. Sie konnten es daher wagen, sich ungehemmt zu weitgehenden Rechten, wie dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte vom 19.12.1966 und dem Abkommen zur Abschaffung der Todesstrafe vom 15,12.1989 zu bekennen. Es muss jetzt festgestellt werden, dass die vollmundige Postulierung von nicht erfüllbaren Rechten dem Völkerrecht mehr geschadet als genützt hat.[19] Erst mit der Unterzeichnung der hier vorgeschlagenen Verfahrensordnung werden  diese Rechte verwirklicht, sei es durch die Staaten, die sich bereits nach diesen Konventionen reformiert haben oder aber durch die betroffenen Minderheiten.

     

     



    [1] Kofi Annan, In größerer Freiheit, Rheinischer Merkur, Nr. 20/05, S. 10

    [2] Siehe E II 4 c

    [3] Gibt es den gerechten Frieden ?, Ein Gespräch mit dem Philosophen Avistai Margalit, Die Zeit, Nr.24/99, S.46

    [4] Bartholomäus Grill, Tödliche Abstumpfung, Die Zeit, Nr. 32/05, S. 10

    [5] Siehe J II

    [6] Siehe J IV 5

    [7] Rupert Neudeck, Geschenkt ist noch zu teuer, Rheinischer Merkur, Nr.17/09, S. 12

    [8] Ernst-Otto Czempiel, Die kluge Macht, S. 126 ff

    [9] Siehe J IV 5

    [10] Eine Verfolgung und Durchsetzung der Minderheitsrechte über die politische Verfahrensordnung der FO ist

         nicht zulässig, weil es hierbei nicht um Interessen- sondern um Rechtsverfolgung handelt.

    [11] Es ist vorgesehen, dass Gruppierungen, die ihre Interessen mit Gewalt verfolgen, keine Chancen haben, sie zu

        verwirklichen.

    [12] Ernst-Otto Czempiel, Die kluge Macht, S. 175

    [13] Vamik D.Volkan, a.a.O., S. 48

    [14] Zur Klage auf Durchsetzung dieser Rechte bedarf es keiner Minderheit. Sie kann von jedem Bürger gegen den

        Staat erhoben werden, dem er angehört. Der IGH wird auf diese zum Verfassungsgericht aller Staaten, soweit

         sie es noch nicht haben.

    [15] Hinrich Bartels, Der Weg aus den Katastrophen, Materialmappe, Weltfrieden ohne Faustrecht, Publik

         -Forum,Oberursel,1991.S.23

    [16] Heidemarie Wieczorek-Zeul im Interview, „Subventionen schaffen Armut, Die Zeit, Nr.11/04, S. 32

    [17] Bernd Ulrich, Das hilflose Europa, Die Zeit, Nr. 16/01, S. 1

    [18] Habermas , Erste Hilfe für Europa, Die Zeit, Nr. 49/07,.S.6

    [19] Ernst-Otto Czempiel, Die kluge Macht, S. 148

     

     

                                           Die Schöpfungsbewahrung

     

    Eine Expertenumfrage nach den größten Gefahren für den Fortbestand der Menschheit ergab, dass neben dem Terrorismus, den virulenten Pandemien, Meteoriten und Supervulkanen und der Herrschaft der künstlichen Intelligenz die Klimaveränderung als die zweitgrößte Gefahr genannt wurde, wobei der Terrorismus an erster Stelle rangierte.[1] [2] Michael Gorbatschow, ein Politiker, der in den letzten 100 Jahren wie kein anderer die Welt verändert hat, soll gesagt haben: „Wir führen einen Krieg gegen die Natur und damit gegen uns selbst.[3] Dieser Krieg ist im höchsten Maße unfair, da der Mensch den Krieg gegen jemanden führt, dem er noch nicht einmal die Rolle einer Kriegspartei zubilligt, er vielmehr die Natur als wehrloses Opfer seiner Gewalt und Willkür missachtet. Die Veränderungen der Natur, die der Menschen verursacht, nimmt diese klaglos hin. Sie wehrt sich einfach dadurch, dass sie  lebensfeindliche Züge annimmt, d.h. sie kann dem Menschen zur Aufrechterhaltung seines Daseins nicht länger zur Verfügung stehen.

    Die Rolle des bloßen Opfers verliert die Natur zwar schon, aber nur fragmentarisch, wenn über das hier vorgeschlagene Verfahrensinstitut  jeder Staat bereits die Abwehr von Umweltgefährdungen als Durchsetzung vitaler Interessen erreichen kann. Die Verfolgung eines derartigen Anspruchs wird nämlich in der Regel bei globalem Verfall der Umwelt schwer zu verwirklichen  sein, weil ein einziger unmittelbarer Störer oder Verursachter nicht auszumachen sein wird. Bestandteil der Internationalen Rechtsordnung muss daher auch ein Umweltstatut sein, das klar die Verantwortlichkeiten und die Rechte der Umwelt und des nicht humanen Lebens verteilt. Die Umwelt muss selbst Rechtssubjekt werden, wie das in dem StF[4] vorgesehen ist. Dies geschieht dadurch, dass man gewisse Regionen der Erde als sog Lebenszonen erkennt. Das sind solche, deren Existenz unbedingt zur Aufrechterhaltung des Lebens notwendig sind, wie z .B. die Ozeane,  große Waldregionen, große Flüsse, die Atmosphäre,  Sümpfe, Steppen und so weiter. Diesen müsste   die Rechtsfähigkeit zuerkennt werden. Ich muss zugeben, dass diese Idee nicht von mir stammt, sondern von dem großen amerikanischen Juristen und Richter am Supreme Court, Christoffer D. Stone.[5] [6]

    Natürlich können diese Lebenszonen  ihre Rechte auf Erhalt und Gefahrenabwehr nicht selbst geltend machen. Sie werden deshalb unter Vormundschaft bestimmter Staaten gestellt. Soweit sich eine Lebenszone ausschließlich auf dem Territorium eines einzigen Staates befindet, erhält natürlich dieser Staat die Vormundschaft und wird somit zum Doppelstaat, hat also zwei oder mehrere volle Berechtigungen i.S. der politischen Verfahrensordnung[7], je nach dem  wie viel Lebenszonen er besitzt. Die anderen Gebiete, die sich also über zwei oder mehrere Territorien der Staaten erstrecken, können entweder mehreren Staaten in Gesamtverantwortung übertragen werden oder im wechselnden Turnus in jeweilige Alleinverantwortung. Soweit ein Staat über eine Lebenssphäre auf seinem Territorium verfügt, muss er der Verwaltung über diese Sphäre eine derart unabhängige eigenständige Position einräumen, die mit der eines unabhängigen Gerichts zu vergleichen ist, denn es kann sein, dass die Verwaltung im Interesse der Lebenssphäre gegen den eigenen Staat vorgehen muss. Einem nicht rechtsstaatlich verfassten Staat kann die Verantwortung über einen sog Lebensraum nicht übertragen werden. Allein diese Bestimmung in dem SrF wird nicht nur der Bewahrung der Schöpfung dienen, sondern auch der Gerechtigkeit. Die wichtigsten Lebenszonen sind natürlich die Ozeane und die Atmosphäre. Die Verantwortung für diese  sollten nur Superstaaten  im wechselnden Turnus anvertraut werden. Die Lebenszonen selbst haben Rechte, vornehmlich Abwehrrechte gegenüber Staaten und anderen Lebenszonen, also haben sie auch Verpflichtungen. Diese Verpflichtungen kann jeder Staat und jede andere Lebenszone in dem oben geschilderten Verfahrensinstitut einklagen, und zwar im ordentlichen Verfahren vor dem IGH, wie in dem der politischen Verfahrensordnung.

    Eine Lebenszone braucht sich nicht zu scheuen, gegen die Gesamtheit aller Staaten eine Forderungsschrift zu richten, weil diese Staaten dann in den jeweiligen Verfahren eine Parteiengemeinschaft mit nur einer Stimme haben. Dagegen kann die Lebenszone  in dem Verfahren vor der Generalsversammlung viele Streitgenossen der anderen Lebenszonen gewinnen. So kann zum Beispiel die Lebenszone Atmosphäre Streithelfer  der Lebenszonen Meere, Wälder und Flüsse bekommen, wenn es darum geht, die Atmosphäre von Schadstoffen frei zu halten.

    Stellt sich nun in dem einen oder anderen Verfahren  heraus, dass ein Vormundschaftsstaat seiner Verantwortung nicht im gehörigen Umfang gerecht geworden ist, so kann er sie verlieren, selbst dann, wenn es sich um eine Lebenszone handelt, die sich  auf seinem eigenen Territorium befindet.

    Die  für die Ozeane oder Atmosphäre verantwortlichen Staaten müssen nicht gleich jeden Luftverkehr, jeden Fischfang und jeden Transport von Öl mit Tankern verbieten, wenn sie um das ökologische Gleichgewicht der genannten Lebenszonen besorgt sind. Es steht ihnen frei, für derartige belastende Eingriffe von außen  Gebühren zu erheben oder die Kontingente wie die Fangquoten und Fangarten zu beschränken. Das eingenommene Geld muss, so schreibt es der Entwurf des Umweltstatuts vor, für die Umwelt auch wieder ausgegeben werden. So zieht sich über den Erdball ein Netz von Ansprüchen und Verpflichtungen, das der Erhaltung der Biosphäre als Garanten allen Lebens erhält. Die Ansprüche eines jeden Staates aus Befreiung aus  allgemeiner Not und aus spezifischen  Notlagen waren ursprünglich deshalb im Umweltstatut konzipiert, weil das Statut vitale und lebensfähige Staaten voraussetzt, die sich  für die ihnen zugewiesen Umwelt auch wirklich einsetzen können.[8]

    Das System soll nachfolgend an einem Geschehen im Jahre 2007 erörtert werden: Der Pazifikinselstaat Tuvalu ist durch die Klimaerwärmung bereits jetzt in Existenznot geraten. Die Erhöhung des Meeresspiegels auch nur um einige Zentimeter würde bewirken, dass die Insel im Meer versinkt. Durch das bisherige Ansteigen des Meeresspiegels wird die Insel bereits schon bei mäßigem Sturm überflutet. Ein Flüchtlingsstrom von der Insel hat schon eingesetzt.[9] Die Erwärmung der Erdatmosphäre bewirkt ein Abschmelzen der  Pole und der Gletscher, und das hat zur Folge, dass die Meeresspiegel sich erhöhen. Der Staat Tuvala hat also ein existentielles Interesse daran, die durch den Menschen verursachte Klimaveränderung zu stoppen. In dem politischen Verfahren könnte Tuvala nun von allen Staaten fordern, die massiv das Klima durch Abgabe von Schadstoffen, insbesondere von Co², in die Atmosphäre verunreinigenden Emissionen zu unterlassen. Mit Geltendmachung eines Existenzrechts sind die Erfolgsaussichten einer solchen Klage immens hoch. Alle Staaten, die unter ähnlichen Folgeerscheinungen des Klimawandels leiden, hätte dieser Staat als Streitgenossen in der Verfahrensstufe vor der Generalversammlung[10]. Dagegen hätten, das sieht die FO vor,  die verklagten Staaten in der Generalsversammlung nur eine einzige Stimme, allerdings noch die Stimmen der nicht verklagten Staaten, wenn diese sich den das Klima verändernden Staaten als Streitgenossen anschließen würden. Eine zweite Möglichkeit für den Staat Tuvalu bestände darin, den Vormundschaftsstaat für die Atmosphäre über die politische Verfahrensordnung zu verklagen, so dass dieser für die Eindämmung des schädlichen Schadstoffausstoßes sorgen müsste. Dieser Vormundschaftsstaat musste dann allerdings auch wieder, jetzt aber in eignem Interesse, von allen Emissionsstaaten die Einhaltung der von dem Vormundschaftsstaat aufgestellten Emissionsrichtlinien fordern. Auch in diesem Verfahren würden die mit den gleichen Anträgen belangten Staaten in der Generalversammlung nur mit einer einzigen Stimme wirksam sein können. Für den Vormundschaftsstaat wäre diese Klage auch von existenzieller Wichtigkeit, denn würde er in dem Prozess versagen und deshalb erfolglos sein, könnte der Staat die Vormundschaft verlieren.

    Die Völkerrechtler suchen zurzeit verhältnismäßig hilflos nach einer Lösung des Tuvalu-Problems. Dass ein Staat nicht durch militärische Gewalt um seine Existenz gebracht wird, ist für sie neu. Man begnügt sich zurzeit damit zu prüfen, ob die Umweltflüchtlinge aus Tuvalu nicht den Kriegsflüchtlingen gleichgestellt werden müssen. Zur Rettung der Insel fällt ihnen nichts ein.[11]  Wären die U.S.A. oder wäre auch schon China in gleicher Weise betroffen, dann würden sie nicht zögern, alle Staaten mit militärischem Druck zu einem umweltverträglichen Verhalten zu zwingen.

    Bei diesem System werden Tiere und Pflanzen nicht als eigene Rechtspersönlichkeiten gewertet, sondern nur als Bestandteile eines biologischen Netzes, in welchem auch der Mensch integriert ist. Allein dadurch, dass er mit den Tieren und Pflanzen als Bestandteil der Lebenszonen gesehen wird und ihm damit bestimmte Verhaltensregeln aufgezwungen werden, gewinnen sie als seine Lebensgenossen an Bedeutung. Dennoch werden Tiere und Pflanzen  nur mittelbar geschützt und zwar deshalb, weil ihr Bestand zum Fortbestehen der Menschen notwendig ist. Tiere und Pflanzen werden weiterhin wohl als  Nutzobjekte des Menschen gesehen  und als seine biologischen Ressourcen betrachtet werden. [12] Dieses rein utilitaristische, materialistische Konzept mag manchen Biologen und Ökologen schockieren. Leider wäre  aber ein anderes Rechtssystem, das auf den Eigenwert des tierischen und pflanzlichen Lebens beruht, zurzeit noch unrealistisch.



    [1] Fragile Zukunft, Der Focus, Nr.21/05, S. 144

    [2] Siehe auch E II 3 b

    [3] Franz Alt, „Eine bessere Welt ist möglich, das ist mein Gebet, Publik-Forum Nr. 15/03, S. 22

    [4] Statutum Florianis

    [5] Christopher D. Stone, Umwelt vor Gericht, Treckster Verlag, München 1987

    [6] Der Verfasser ist auch der Auffassung, dass es sinnvoller ist den bedrohten Tierarten ihren Lebensraum zu

      erhalten, als speziell für die Aufrechterhaltung der jeweiligen speziellen Population einer Tierart Sorge zu

      tragen. Siehe hierzu: Christiane Grefe und Andreas Sentker, Versöhnung mit der Wildnis, Die Zeit, Nr.

      21/08,  S. 35

     

     

    [7] Siehe Anlage I

    [8] Da eher zu erwarten ist, dass die Staaten sich nach einander zur Regelung bestimmter Problem bequemen als

       in einem Zug,  sind beide Regelungen, also die über die Staaten in Not und über die Umwelt getrennt

       worden.

    [9]  Anwen Roberts, Staat ohne Land, Der Spiegel, Nr. 37/07, S. 166

    [10] Siehe J VI 1

    [11] Anwen Roberts, Staat ohne Land, Der Spiegel, Nr. 37/07, S. 166

    [12] Mit Will Kylicka, (im Interwiew, Unsere Mitbürger, Die zeit, Nr. 28/12, S. 50) bin ich der Ansicht, dass

         zumindest die Tiere ein Recht auf Leben haben und dass vom Menschen in anzuerkennde und zu

          respetierenden Gmeinschaften leben und die Hautiere Teil der mneschlichen Gesellschaft sind. Doch ist die

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